Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Regelung von Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen (Mieten-Wertsicherungsgesetz – MieWeG) erlassen sowie das Mietrechtsgesetz und das Richtwertgesetz geändert werden
Die Begutachtungsfrist endet am 10. Oktober 2025
Mit dem zur Begutachtung versendeten Ministerialentwurf für ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Regelung von Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen (Mieten-Wertsicherungsgesetz – MieWeG) erlassen sowie das Mietrechtsgesetz und das Richtwertgesetz geändert werden (5. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz – 5. MILG), soll das Maßnahmenpaket der Bundesregierung für leistbare Mieten umgesetzt werden.
Mit einem neuen Mieten-Wertsicherungsgesetz soll eine inflationsdämpfende Begrenzung für die Valorisierung bei Wohnungsmietverträgen eingeführt werden. Dieser Valorisierungsdeckel soll ab 2026 gelten. Mietanpassungen sollen damit in Zukunft einheitlich nur noch einmal jährlich jeweils zum 1. April zulässig sein, wobei eine Indexsteigerung über 3% des Verbraucherpreisindex nur zur Hälfte an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden darf.
Weiters sieht der Entwurf vor, dass die Mindestdauer befristeter Wohnungsmietverträge – wenn der Vermieter ein Unternehmer ist – von drei auf fünf Jahre ausgeweitet wird. Diese Verlängerung der Mindestdauer soll für Verlängerungen und Neuvermietungen ab 1. Jänner 2026 gelten.
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