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Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Durchführung virtueller Gesellschafterversammlungen (Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz – VirtGesG) erlassen wird - Ministerialentwurf

In der COVID-19-Pandemie wurde mit dem Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) eine zeitlich befristete gesetzliche Grundlage für „virtuelle Versammlungen“ von Gesellschaftern oder Organmitgliedern – also für Versammlungen ohne zwingende physische Anwesenheit der Teilnehmer – geschaffen. Die dazu erlassene Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV) enthält nähere Regelungen für solche Versammlungen.

Die dadurch ermöglichte Durchführung von Gesellschafterversammlungen unter Einsatz technischer Kommunikationsmittel, insbesondere über eine Videokonferenz, hat sich in der Praxis bewährt. Es soll daher mit einem eigenen Bundesgesetz über die Durchführung virtueller Gesellschafterversammlungen (Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz – VirtGesG) eine dauerhafte gesetzliche Grundlage für virtuelle und hybride Versammlungen geschaffen werden. Im Unterschied zur Pandemiesituation sollen solche virtuellen oder hybriden Gesellschaftersammlungen – z.B. die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, die Generalversammlung einer GmbH oder Genossenschaft sowie die Mitgliederversammlung eines Vereins – künftig jedoch nur dann zulässig sein, wenn dies in Satzung bzw. im Gesellschaftsvertrag der betreffenden Gesellschaft vorgesehen ist. In einer börsenotierten AG kann eine Aktionärsminderheit von 10% nach einer virtuellen ordentlichen Hauptversammlung außerdem verlangen, dass die nächste ordentliche Hauptversammlung in Präsenz oder hybrid durchgeführt wird.

Damit die Gesellschaften nach Auslaufen des COVID-19-GesG so rasch wie möglich von den Gestaltungsmöglichkeiten des VirtGesG Gebrauch machen können, soll dieses soll so rasch wie möglich – konkret mit 14. Juli 2023 – in Kraft treten.

Die Begutachtungsfrist endet am 26. Mai 2023.

Der Ministerialentwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über die Durchführung virtueller Gesellschafterversammlungen erlassen wird, samt Erläuterungen und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung stehen Ihnen hier zur Verfügung:

Downloads:

Gesetzestext (PDF, 139 KB)

Erläuterungen (PDF, 127 KB)

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (PDF, 235 KB)