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Besitzstörung - Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Zivilprozessordnung geändert werden  Die Begutachtungsfrist endet am 08. Oktober 2025

Mit dem soeben zur Begutachtung versandten Ministerialentwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Zivilprozessordnung geändert werden, sollen – wie im Regierungsprogramm vorgesehen – „Maßnahmen gegen Abzocke bei Besitzstörung und gegen Abmahnmissbrauch“ getroffen werden. Nach diesem Gesetzesentwurf soll zum einen (zeitlich befristet) in Besitzstörungsstreitigkeiten der Instanzenzug an den Obersten Gerichtshof eröffnet werden, um durch Leitentscheidungen grundlegende Fragen zu klären und Rechtssicherheit zu schaffen. Zum anderen soll es durch Änderungen im rechtsanwaltlichen Kostenrecht zu einer substanziellen Absenkung der Kosten in jenen Fällen kommen, in denen das Gericht nur deshalb angerufen wird, um einen gerichtlichen Titel über eine unbestrittene Störungshandlung zu erlangen. Auf diese Weise soll der außergerichtlichen „Drohung“ mit hohen Verfahrenskosten weitgehend die Grundlage entzogen und so der „Abmahnmissbrauch“ zurückgedrängt werden.

Gesetzestext (PDF, 73 KB)
Erläuterungen (PDF, 111 KB)
Textgegenüberstellung (PDF, 18 KB)
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung (PDF, 172 KB)