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Ziele des Straf- und Maßnahmenvollzuges Vollzug von unbedingten Freiheitsstrafen und von freiheitsentziehenden Maßnahmen

Der Vollzug von Freiheitsstrafen hat zum Ziel, die Gemeinschaft zu schützen und Straftäter:innen zu einer rechtschaffenen Lebenseinstellung zu verhelfen. Freiheitsstrafen sollen den Täter:innen darüber hinaus das Unrecht ihrer Handlung bewusstmachen und als Prävention andere Personen daran hindern, ähnliche Straftaten zu begehen. Eine Reintegration der Straftäter:innen in die Gesellschaft ist dabei immer das oberste Ziel des Strafvollzugs.

Jedes Jahr werden ca. 8.000 - 9.000 Personen aus dem österreichischen Straf- oder Maßnahmenvollzug entlassen und nehmen wieder am Gemeinschaftsleben in Österreich oder ihrem Herkunftsland teil. Da der Gedanke der Resozialisierung stets im Vordergrund steht, muss der Strafvollzug einen möglichst reibungslosen Übergang vom Leben in Haft in jenes in Freiheit ermöglichen. Daher bereiten von Beginn bis Ende der Strafzeit geeignete Maßnahmen die Straftäter:innen auf ein sozial angepasstes Leben vor. Dazu gehören Aus- und Weiterbildung sowie eine sinnvolle Arbeit und Freizeitgestaltung.

Dennoch bedeutet Strafvollzug für die Betroffenen trotz aller sozialer integrativer Zielsetzungen einen tiefschneidenden Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte und sollte deshalb als "ultima ratio" auf zwingend notwendige Fälle beschränkt werden. Ein Freiheitsentzug ist daher vor allem bei schweren Delikten – wie etwa insbesondere bei Gewalt- und Sexualverbrechen oder bei wiederholt rückfälligem Verhalten - auch zur Aufrechterhaltung der Generalprävention und Bewahrung der öffentlichen Sicherheit vor weiteren Taten eines Straffälligen unentbehrlich.

Innerhalb des Vollzuges findet eine weitgehende Differenzierung der Vollzugsformen - je nach Gefährlichkeit und den Entwicklungsmöglichkeiten der Täterpersönlichkeiten – statt.

All diesen vielen Aufgaben und Zielsetzungen kommt der österreichische Strafvollzug in den 28 Justizanstalten und den zugehörigen Außenstellen bestmöglich nach. Durch deren effektive Umsetzung von strafgerichtlichen Entscheidungen im Vollzug wird deren spezial- und generalpräventive Wirkung sowie das generelle Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nachhaltig gestärkt. Ein humaner Strafvollzug – unter Beachtung der sicheren, grund- und menschenrechtskonformen Anhaltung der Insass:innen – erfordert allem voran den vollsten Einsatz aller Beteiligten bei der Organisation und Durchführung, damit das oberste Ziel der (Re-)Integration der Straftäter:innen in die Gesellschaft auch gelingen kann. Dabei sind vor allem der Ausbau von sinnvollen Beschäftigungsmöglichkeiten (Arbeitswesen, Bildungsmaßnahmen, etc.) und Alternativen zum Freiheitsentzug (insbesondere der elektronisch überwachte Hausarrest) sowie laufende Fortbildungsmaßnahmen für die Bediensteten im Strafvollzug essentiell.

Der österreichische Strafvollzug ist ein moderner, effektiver, sicherer und humaner Betreuungsvollzug, mit besonderem Fokus auf (Re-)Integration und Rückfallsprävention, der sich an internationalen Vorgaben orientiert und international ein hohes Ansehen genießt. Als solcher stellt er hohe Anforderungen an alle dort beschäftigten Justizbediensteten, die mit ihrer Arbeit tagtäglich einen wichtigen Dienst für unsere Gesellschaft leisten.