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Richtlinienvorschlag für Transparenz der Interessenvertretung im Auftrag von Drittländern

Der Richtlinienvorschlag zielt darauf ab, die Transparenz- und Rechenschaftsstandards für Lobbying im Auftrag von Drittländern zu harmonisieren. Für den Binnenmarkt sollen einheitliche Anforderungen an solche Transparenz- und Rechenschaftsstandards festgelegt werden. Gleichzeitig werden Hindernisse für grenzüberschreitende Lobbying-Tätigkeiten im Auftrag der Regierungen von Drittländern beseitigt, indem uneinheitliche regulatorische Anforderungen beseitigt und die grenzüberschreitende Aufsicht und Rechtsdurchsetzung durch die zuständigen Behörden unterstützt werden. In Bezug auf Lobbykampagnen, die im Auftrag von Drittländern geführt werden, soll in der gesamten EU ein hohes Maß an Transparenz und demokratischer Rechenschaftspflicht sichergestellt werden. Mittelfristig soll die Richtlinie auch dazu beitragen, das Ausmaß, die Trends und die beteiligten Akteure besser zu verstehen und öffentlich bekannt zu machen.

Zu diesem Zweck enthält der Vorschlag gezielte Anforderungen:

  • Eintragung in ein Transparenzregister: Einrichtungen, die im Auftrag eines Drittlandes in der Interessenvertretung tätig sind, müssen sich in ein Transparenzregister eintragen lassen. Die Mitgliedstaaten müssen dafür nationale Register einrichten oder entsprechend anpassen.
  • Öffentliche Zugänglichkeit: Zentrale Elemente der Daten zu diesen Lobbying-Tätigkeiten sollen öffentlich zugänglich sein. Dazu gehören beispielsweise die jährlich erzielten Vergütungen, die betreffenden Drittländer und die mit den Tätigkeiten hauptsächlich verfolgten Ziele.
  • Aufzeichnungen: Einrichtungen, die im Auftrag eines Drittlands in der Interessenvertretung tätig sind, müssen nach Beendigung der Tätigkeiten vier Jahre lang Aufzeichnungen über die wesentlichen Informationen oder Materialien im Zusammenhang mit der Interessenvertretung aufbewahren.

Der Richtlinienvorschlag wurde als Teil eines Pakets zur Verteidigung der Demokratie am 12. Dezember 2023 veröffentlicht.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 31.01.2024 an abt.i7@bmj.gv.at abgegeben werden.

Download:

EN-Vorschlag für Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (PDF, 697 KB) (Stand Dezember 2023)

EN-Anhang für den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (PDF, 99 KB) (Stand Dezember 2023)