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4. Evaluierungsrunde

Die 4. Evaluierungsrunde, die am 1. Jänner 2012 begann, befasste sich mit "Korruptionsprävention bei Abgeordneten, Richterinnen und Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten".

Nach den Verfahrensregeln von GRECO hatte Österreich bis zum 30. April 2018 Zeit, Umsetzungsschritte zu den Empfehlungen der 4. Evaluierungsrunde zu setzen. Mit Dezember 2018 wurde ein erster Compliance Report beschlossen und nun auch veröffentlicht.

In dieser 4. Evaluierungsrunde wurden Österreich insgesamt 19 Empfehlungen ausgesprochen und nach dem vorliegenden ersten Umsetzungsbericht hat Österreich die Empfehlung betreffend die Sicherstellung der Öffentlichkeit von Verhandlungen vor Verwaltungsgerichten (xiii) bereits zufriedenstellend behandelt.

Fünf weitere Empfehlungen wurden teilweise umgesetzt. Dabei handelt es sich insbesondere um die Empfehlung angemessene legislative, institutionelle und organisatorische Maßnahmen zu treffen, dass die Richterinnen und Richter an allen Verwaltungsgerichten einen angemessenen und harmonisierten Schutz genießen und ihnen außerdem Regeln zu ihrer Unabhängigkeit, Dienstrecht und Besoldung, Unparteilichkeit und Verhaltensnormen auferlegt werden, sowie in weiterer Folge die Bundesländer aufzufordern, die notwendigen Änderungen durchführen (ix).

Weiters setzte Österreich die Empfehlung teilweise um, dass alle Richterinnen und Richter (inklusive LaienrichterInnen) ebenso Staatsanwältinnen und Staatsanwälte an den mit angemessenen Richtlinien ausgestatteten Verhaltenskodex gebunden sind und ein Mechanismus eingerichtet wird, in dem vertrauliche Beratung angeboten und die Umsetzung des Verhaltenskodex in der täglichen Arbeit gefördert wird (xiv und xviii).

Da Österreich 13 weitere Empfehlungen nicht umsetzte, ergibt dies in dem ersten Umsetzungsbericht vom 6. Dezember 2018 erstmals das negative Kalkül „insgesamt unbefriedigend“. Diesen Status haben oder hatten in der 4. Evaluierungsrunde bislang rund 12 von 43 Mitgliedsstaaten.

Vorläufig bedeutet dies, dass Österreich früher als normalerweise vorgesehen über die weiteren Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen berichten muss, nämlich bereits wieder bis spätestens 31. Dezember 2019. Dieser österreichische Situationsbericht wird wiederum zu einem Umsetzungsbericht GRECOS führen (der frühestens im März 2020, voraussichtlich im Juni 2020 vom GRECO-Plenum behandelt werden wird).

Seit Fertigstellung des Umsetzungsberichts konnte Österreich mit der Einführung des § 79 und Art IIa Abs 2 RStDG bereits eine weitere Empfehlung (xv) umsetzen, nämlich Unvereinbarkeitsregeln für Bundesrichterinnen und Bundesrichter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vorzusehen.

Auch hinsichtlich der Umsetzung einiger weiterer Empfehlungen ist Österreich auf einem guten Wege: die Compliance-Richtlinien für Justiz-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden fertiggestellt und verbreitet (xiv und xviii). Die Einführung eines Compliance-Management-Systems befindet sich derzeit ebenfalls im Planungsstadium (xvi) und betreffend die Empfehlung (xix), jährliche Programme zur (einschlägigen) berufsbegleitenden Weiterbildung anzubieten, bestand 2019 erstmals die Möglichkeit für Richterinnen und Richter wie für und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, an einer 2-wöchigen Fortbildungsveranstaltung des BMI zum Thema „Korruptionsprävention und -bekämpfung“ teilzunehmen.

Die Empfehlungen an Österreich im Detail können dem Evaluierungsbericht - sowohl in der englischen Originalversion als auch in der deutschen Arbeitsübersetzung – entnommen werden. Diese stehen Ihnen nachstehend zur Verfügung.

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