Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Evaluierungsbericht Österreichs betreffend die 3. Evaluierungsrunde von GRECO

GRECO ist die Staatengruppe des Europarats gegen Korruption, die 1999 eingerichtet wurde und derzeit 49 Mitgliedstaaten umfasst (48 europäische Staaten und die USA). Ziel GRECOs ist die Evaluierung der Bemühungen der Mitgliedstaaten im Kampf gegen die Korruption, wobei diese Evaluierungen in thematisch gegliederten Evaluierungsrunden stattfinden. Die Evaluierungen finden in Form sogenannter Peer Evaluations statt, bei denen jeweils von den Mitgliedstaaten nominierte Expertinnen und Experten aus grundsätzlich zwei Mitgliedsländern (unterstützt vom GRECO-Sekretariat) ein drittes Mitgliedsland prüfen.

Österreich ist seit 2006 Mitglied von GRECO.

In den ersten beiden Evaluierungsrunden wurden folgende Themen behandelt:

Unabhängigkeit, Spezialisierung und vorhandene Mittel der nationalen Behörden, welche mit der Verhinderung und dem Kampf gegen die Korruption betraut sind, sowie Ausmaß und Umfang der Immunitäten; Erträge aus Korruptionsdelikten, Öffentliche Verwaltung und Korruption sowie juristische Personen und Korruption.

In diesen beiden Evaluierungsrunden erhielt Österreich 2008 insgesamt 24 Empfehlungen, von denen bis 2010 zwölf zur Gänze und sieben teilweise umgesetzt wurden. Im Sommer 2012 wird geprüft, ob eine Verbesserung dieses Ergebnisses möglich war.

In der 3. Evaluierungsrunde waren die Bereiche Strafbestimmungen und Parteienfinanzierung Gegenstand der Länderprüfung.

Österreich wurde im Bereich des Strafrechts von Frankreich und Luxemburg und im Bereich der Parteienfinanzierung von Deutschland und Russland mit französischer Unterstützung geprüft und hat im Bereich des Strafrechts zehn und im Bereich der Parteienfinanzierung elf Empfehlungen bekommen.

Hat GRECO im Rahmen der 1. und 2. Evaluierungsrunde noch ausgeführt, dass Österreich grundsätzlich erst am Beginn des Kampfes gegen die Korruption stehe, wird nunmehr – für den Bereich des Strafrechts – anerkannt, dass Österreich bereits eine Reihe von Strafbestimmungen aufzuweisen hat, die viele der vorgegebenen Standards widerspiegeln. Ausdrücklich positiv hervorgehoben werden die Strafschärfungen durch das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2009, während die Dienstrechtsakzessorietät (bei den §§ 305 und 307a StGB) als Rückschritt empfunden wird. Insbesondere im Zusammenhang mit Fällen, in denen – wie etwa für MinisterInnen, Landeshauptleute oder BürgermeisterInnen – überhaupt keine relevanten dienst- oder organisationsrechtlichen Vorschriften und damit auch keine Geschenkannahmeverbote bestehen. Auch die relativ enge Regelung betreffend die Abgeordnetenbestechung wird als wenig praxisgerecht kritisiert. Schließlich werden die Regelungen betreffend Privatkorruption als verbesserungsfähig erachtet.

Den Verfahrensregeln von GRECO entsprechend hat Österreich nunmehr bis zum 30. Juni 2013 Zeit, Umsetzungsschritte zu setzen. Danach wird ein erster Compliance Report beschlossen (Dezember 2013), von dem ausgehend neuerlich 18 Monate Zeit bleiben, bis ein weiterer Compliance Report über diese Empfehlungen verabschiedet wird.

Ab 1.Jänner 2012 beginnt die 4. Evaluierungsrunde, die Korruptionsprävention bei Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Korruptionsprävention bei Parlamentarierinnen und Parlamentariern zum Gegenstand hat. Die Evaluierungsrunde wird bei vergleichbarem Fortgang wie bisher bis etwa 2016 dauern. Österreich wird voraussichtlich erst im Jahr 2016 geprüft werden.

Der Evaluierungsbericht zu den Strafbestimmungen kann nebenstehend sowohl in der englischen Originalversion als auch in der deutschen Arbeitsübersetzung als Download abgerufen werden.

Der Evaluierungsbericht zur Parteienfinanzierung wird vom Bundeskanzleramt veröffentlicht.

Links:

Downloads