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ALES-Studie über den Umgang mit Misshandlungsvorwürfen gegen Exekutivbeamte

Prozessoptimierung durch Lockerung der Berichtsfrist und Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

Die vom Bundesministerium für Justiz in Auftrag gegebene Studie, welche vom Austrian Center for Law Enforcement Sciences (ALES) durchgeführt wurde, hatte zum Ziel, die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaften und der Kriminalpolizei im Fall von Misshandlungsvorwürfen gegen Exekutivorgane zu prüfen. Konkreter Gegenstand der Untersuchung waren 772 Akten der Staatsanwaltschaften Wien und Salzburg aus den Jahren 2012 bis 2015, die 1.518 Misshandlungsvorwürfe gegen Exekutivbeamte behandelten.

Die vorgelegte Studie entwickelte auf Basis dieser Aktenanalyse und in weiterer Folge geführter Expert:inneninterviews Handlungsempfehlungen sowie eine detaillierte Phänomenologie typischer Misshandlungsvorwürfe, um eine effizientere Unterscheidung zwischen gerechtfertigten und ungerechtfertigten Vorwürfen gegen Exekutivbeamte möglich zu machen. 

Daran anschließend fand ein gemeinsamer Workshop statt, in dem die gewonnenen Erkenntnisse vorgestellt, Schwachstellen der damals geltenden Erlässe der Ministerien ausgelotet und Verbesserungsempfehlungen analysiert wurden.

Zentrale Punkte, die in den Erlässen der Ministerien geändert wurden, waren zum einen die Lockerung der Frist zur Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft, welche von 24 auf 48 Stunden ausgeweitet wurde. Zum anderen wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mündliche oder telefonische Kontakte der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft schriftlich im Akt festzuhalten sind, um die Nachvollziehbarkeit des Ermittlungsverfahrens zu optimieren. Eine weitere Empfehlung betonte die Wichtigkeit der Vermeidung von Doppelgleisigkeiten in der Verfahrensführung. 

Die Studie vom August 2018 sowie der Ergänzungsbericht stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung.

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