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Sicherung der Unabhängigkeit der Recht-Sprechung

Unabhängige Recht-Sprechung

Wer hat Recht? Wer hat nicht Recht?
Und wer entscheidet darüber in Österreich?

In Österreich gibt es viele Regeln und Gesetze.
Alle Menschen müssen sich an die Regeln und Gesetze halten.

Aber manchmal wirft ein Mensch einem anderen vor:
Du hast dich nicht an das Gesetz gehalten.
So kommt es schnell zum Streit.

Dann muss jemand entscheiden:
Wer hat Recht?
Und wer hat nicht Recht?
Zu dieser Entscheidung sagt man auch Recht-Sprechung.

Meistens machen in Österreich Richterinnen und Richter
die Recht-Sprechung.
In manchen Fällen machen aber auch
Rechts-Pflegerinnen und Rechts-Pfleger die Recht-Sprechung.
Diese Personen arbeiten bei einem Gericht,
und sie haben eine spezielle Ausbildung gemacht.

Richterinnen und Richter entscheiden unabhängig

Das heißt:
Eine Richterin oder ein Richter entscheidet nach dem Gesetz.
Eine Richterin oder ein Richter lässt sich nicht beeinflussen.
Niemand darf einer Richterin oder einem Richter Befehle geben.
Auch nicht das Bundes-Ministerium für Justiz.
Das steht in der Verfassung.
Die Verfassung ist das oberste Gesetz in Österreich. 

Wer wird Richterin oder Richter?
Und wer entscheidet das?

Wenn sich eine Person als Richterin oder als Richter bewirbt:
Dann kommt es zu einem Auswahl-Verfahren.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Alle Bewerberinnen und Bewerber werden hier gleich behandelt.
Die Bundes-Präsidentin oder der Bundes-Präsident ernennt dann  
die Richterin oder den Richter.

Bei den Bezirks-Gerichten
und bei den Landes-Gerichten ist das anders.
Hier ernennt die Bundes-Ministerin oder der Bundes-Minister für Justiz
die Richterin oder den Richter.

Wenn eine Person nicht mehr als Richterin oder Richter arbeiten darf

Manchmal arbeiten Menschen in ihrem Beruf nicht gut.
Sie machen zum Beispiel große Fehler.
Dann dürfen sie nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten.
Das kann auch bei Richterinnen und Richtern vorkommen.

Aber wer entscheidet,
ob eine Richterin oder ein Richter mit dem Beruf aufhören muss?

Das entscheidet in Österreich ein Gericht.
Es entscheidet auch ein Gericht,
ob eine Richterin oder ein Richter versetzt wird.
Versetzen heißt:
Jemand darf zwar noch im selben Beruf arbeiten.
Sie oder er muss aber an einem anderen Ort arbeiten.

Wer hat die Verantwortung für die Gerichte?

Das Bundes-Ministerium für Justiz
hat die Verantwortung für die Justiz-Behörden.

Zu den Justiz-Behörden gehören zum Beispiel:

  • die Gerichte
  • die Staats-Anwaltschaften
  • die Justiz-Anstalten.
    Dazu sagt man auch Gefängnisse.

Die Verantwortung haben bedeutet auch:
Das Bundes-Ministerium für Justiz muss sich darum kümmern,
dass es genug Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt.
Bei den Gerichten.
Oder in den Gefängnissen.