Hass im Netz
Am 1. Jänner 2021 ist ein Paket von mehreren Gesetzen in Kraft getreten.
Die Gesetze beschäftigen sich mit Hass im Internet.
Sie sollen besser schützen
vor Hass-Nachrichten im Internet.
Auch im Internet kann man nicht einfach tun, was man will.
Auch dort gelten die Gesetze.
Die neuen Gesetze machen das jetzt einfacher:
Man kann sich wehren,
wenn man selbst Hass-Nachrichten im Internet bekommt.
Hier finden Sie einen Überblick
über die wichtigsten Maßnahmen der neuen Gesetze:
Löschen von Hass-Nachrichten im Internet
Alle Menschen sind gleich wertvoll.
Ihre Würde darf nicht verletzt werden.
Das heißt: Man darf andere Menschen nicht verspotten oder beschimpfen.
Im Internet gibt es immer wieder solche Nachrichten.
Diese Nachrichten können jetzt schnell gelöscht werden.
Das kann man tun:
Wenn man Hass-Nachrichten bekommt,
kann man sich an das Bezirks-Gericht wenden.
Das Bezirks-Gericht erlässt dann
einen Unterlassungs-Auftrag.
Dann müssen die Hass-Nachrichten gelöscht werden.
Hier finden Sie ein Formular.
Damit können Sie bei einem Bezirks-Gericht
einen Unterlassungs-Auftrag beantragen.
Unterlassungs-Antrag bedeutet:
Die Person, die jemanden beschimpft oder verspottet hat,
darf das nicht mehr tun.
Sie muss diese Handlung unterlassen.
Dieses Formular ist nicht in Leichter Sprache.
Einfacheres Ermitteln von Täterinnen und Tätern
Hass-Nachrichten sind Straftaten.
Meistens handelt es sich
um die Straftaten „üble Nachrede“ oder „Beleidigung“.
„Üble Nachrede“ bedeutet: Jemand redet schlecht über jemand anderen.
Das gilt auch im Internet.
Bei diesen Straftaten müssen die Opfer
selbst die Täterinnen und Täter finden.
Das kann sehr viel Geld kosten.
Das wurde jetzt geändert.
Jetzt ermitteln die Behörden,
damit die Täterinnen und Täter gefunden werden.
Opfer von Hass-Nachrichten können das beim Landes-Gericht beantragen.
Kein Kosten-Risiko für Opfer
Bei einem Prozess vor Gericht musste das Opfer
bisher in diesen Fällen die Prozess-Kosten zahlen:
- wenn die Beschuldigte oder der Beschuldigte freigesprochen wurde.
Das heißt:
Wenn das Gericht entscheidet,
dass die Beschuldigte oder der Beschuldigte nicht schuldig ist. - wenn das Verfahren vor Gericht von der Staats-Anwaltschaft eingestellt wurde.
Das heißt:
Die Staats-Anwaltschaft kann nicht feststellen,
ob die Beschuldigte oder der Beschuldigte schuldig ist oder nicht.
Die Staats-Anwaltschaft beendet deshalb das Verfahren.
Die Kosten können sehr hoch sein.
Das ist natürlich ein großes finanzielles Risiko für die Opfer.
Die neuen Gesetze ändern diese schwierige Situation.
Ab jetzt müssen die Opfer nichts bezahlen.
Bessere Prozess-Begleitung
Für Opfer von Hass-Nachrichten im Internet
gibt es jetzt eine bessere Prozess-Begleitung.
Die Prozess-Begleitung soll die Opfer dabei unterstützen,
dass sie die Belastungen von einem Straf-Verfahren vor Gericht
gut aushalten können.
Was bedeutet Prozess-Begleitung?
Es gibt eine psycho-soziale Prozess-Begleitung.
Geht es dem Opfer einer Hass-Nachricht sehr schlecht?
Hat die Person Angst? Ist sie sehr wütend oder verzweifelt?
Dann werden das Opfer und seine Angehörigen
auf die seelischen Belastungen des Verfahrens vorbereitet.
Das Opfer wird auch zu Vernehmungen vor Gericht begleitet.
Es gibt auch eine juristische Prozess-Begleitung.
Dann wird das Opfer von einer Rechts-Anwältin oder einem Rechts-Anwalt begleitet.
Diese Person unterstützt das Opfer bei der Durchsetzung der Rechte,
die einem Opfer im Straf-Verfahren zustehen.
Hat das Opfer wegen der Tat Schmerzen oder einen Schaden?
Dann kann die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt
Schaden-Ersatz für das Opfer einfordern.
Dieser Schaden-Ersatz kann zum Beispiel Schmerzens-Geld sein.
Höherer Schaden-Ersatz
Opfer von Hass-Nachrichten im Internet
können jetzt einen höheren Schaden-Ersatz bekommen.
Schaden-Ersatz bedeutet,
dass die Täterin oder der Täter
einen Geld-Betrag an das Opfer bezahlen muss.
Das soll ein Ausgleich dafür sein,
dass dem Opfer Leid zugefügt wurde.
Cyber-Mobbing
Cyber-Mobbing ist englisch.
Man spricht es ungefähr so aus: Seiba Mobbing.
Das ist absichtliches Beleidigen, Bedrohen oder Belästigen
einer Person im Internet.
Bis jetzt hat es eine Strafe
für Cyber-Mobbing nur dann gegeben:
Wenn das Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen
immer wieder während einer längeren Zeit stattgefunden hat.
Jetzt reicht es schon,
wenn es nur ein Mal passiert.
Ein Beispiel:
Wenn Sie ein Nackt-Foto
von einer anderen Person im Internet veröffentlichen
und die Person auf dem Foto nicht zugestimmt hat,
können Sie dafür bestraft werden.
Verhetzung
Als Verhetzung bezeichnet man
öffentliche Aufrufe zu Gewalt gegen eine Gruppe von Menschen.
Zum Beispiel wegen ihrer Religion oder wegen ihrer Herkunft.
Verhetzung ist eine Straftat.
Die neuen Gesetze sagen:
Es ist auch eine Straftat,
wenn man zu Gewalt gegen eine einzelne Person aufruft,
weil sie zu einer bestimmten Gruppe gehört.
Einfacheres Melde-Verfahren
Es gibt die Möglichkeit,
dass man strafbare Inhalte in den Sozialen Medien
immer und einfach melden kann.
Wenn strafbare Inhalte gemeldet worden sind,
müssen sie dann innerhalb von 24 Stunden bis 7 Tagen gelöscht werden.
Beschwerden kann man auch
an die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH richten.
Zustellungs-Bevollmächtigte
Plattformen im Internet brauchen jetzt eine Ansprech-Person,
an die sich Behörden, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger
mit Anliegen und Beschwerden wenden können.
Diese Ansprech-Person nennt man
Zustellungs-Bevollmächtigte oder Zustellungs-Bevollmächtigter.
Höhere Geld-Strafen
Tun die Verantwortlichen nichts gegen Hass
auf ihren Plattformen im Internet?
Dann müssen sie mit hohen Geld-Strafen rechnen.
Das können bis zu 10 Millionen Euro sein.
Warum sind die Geldstrafen so hoch?
Damit auch große Unternehmen, die viel Geld haben,
den Schutz von Opfern von Hass-Nachrichten ernst nehmen.