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Zadić: „Wirtschaftliche Folgen der Pandemie auch mit sozialer Vergabe abfedern“

Justizministerium liefert Informationsgrundlage, wie bei öffentlichen Beschaffungen der sozial beste Bieter zum Zug kommen kann

„Die Pandemie hat die soziale Lage in Österreich verschärft. Auch wenn die Perspektive für die kommenden Monate grundsätzlich positiv ist, muss die öffentliche Hand weiterhin viele Maßnahmen setzen, um mehr Menschen in Beschäftigung zu bringen. Dazu zählt auch die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an die sozial besten Bieter. Das Justizministerium trägt seinen Teil dazu bei, indem es der öffentlichen Hand jetzt eine zentrale Informationsgrundlage liefert, wie bei Auftragsvergaben künftig auf den sozial besten Bieter – und nicht auf den Billigstbieter– abgestellt werden kann“, so Justizministerin Alma Zadić anlässlich eines Arbeitstreffens mit Renate Anderl, Präsidentin der Bundesarbeiterkammer, und Wolfgang Katzian, Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbundes am heutigen Freitag.

„Die öffentliche Hand erbringt nicht nur unzählige Dienstleistungen für die Menschen in Österreich, sie ist auch eine der wichtigsten Auftraggeber*innen der heimischen Wirtschaft. Mit rund 50 Milliarden Euro Auftragsvolumen pro Jahr hat sie einen starken Hebel, um soziale und ökologische Standards zu etablieren“, so Zadić. „In einem Rundschreiben informieren wir jetzt Bund, Länder und öffentliche Unternehmen zu sozialen Kriterien bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen.“, erläutert die Justizministerin.

So kann die öffentliche Hand beispielsweise festlegen, dass ein*e Anbieter*in nur fair gehandelte Waren liefern soll. Auch können Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn diese in der Vergangenheit schwere Verfehlungen gegen Arbeits-, Sozial- oder Umweltstandards begangen haben. Die Auftragserteilung kann außerdem an Bedingungen geknüpft werden, um beispielsweise Arbeitslose oder Jugendliche in Schulungen zu bringen oder Langzeitarbeitslose einzustellen. Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit und Vielfalt können ebenso Vertragsgrundlage sein.

„Das Vergaberecht bietet der öffentlichen Hand viele Möglichkeiten, die sozial besten Bieter zum Zug kommen zu lassen. Ich kann die Auftraggeber*innen in der öffentliche Hand nur ermutigen, von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Mit vereinten Kräften schaffen wir es, die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie auch mit sozialer Vergabe abzufedern“, so Justizministerin Zadić abschließend.

Download des Rundschreibens „Berücksichtigung sozialer Aspekte in Vergabeverfahren“: https://www.bmj.gv.at/themen/vergaberecht/dokumente-zum-vergaberecht/ vergaberechtliche-rundschreiben.html

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz
Dr. Julian Ausserhofer
Pressesprecher der Bundesministerin
+43 676 3533 848
julian.ausserhofer@bmj.gv.at
www.bmj.gv.at