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Neue Einstufung der an den Ibiza-U-Ausschuss übermittelten Chats

Mit Schreiben vom 3. März 2021, wurden die abstrakt relevanten Chatverläufe zwischen Bundeskanzler Sebastian Kurz und (seinerzeitigem) Vizekanzler Heinz-Christian Strache in schriftlicher Form dem Untersuchungsausschuss vorgelegt. Sie wurden dabei von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und der Oberstaatsanwaltschaft übereinstimmend mit der Stufe 3 klassifiziert.

Im Zuge der Vorlage der Unterlagen ist es erforderlich, die Gründe der Klassifizierung bekannt zu geben. Diese Bekanntgabe ist auf Grund eines Versehens der übermittelnden Behörde bedauerlicherweise unterblieben. Diesen Umstand hat die Sektion V des Bundesministeriums für Justiz zum Anlass genommen selbst eine Sichtung durchzuführen.

Diese Prüfung führte zum Ergebnis, dass die Preisgabe der in den Unterlagen enthaltenen Informationen nach Ansicht des Bundesministeriums für Justiz nicht die Gefahr einer Schädigung der im Sinn des Gesetzes geschützten Interessen schaffen würde.

Die Klassifizierung der Unterlagen wurde daher auf Stufe 1 („Eingeschränkt“) neu eingestuft. Die Chats wurden heute Nachmittag, 5.3.2021, dem Parlament vorgelegt.

Rückfragen & Kontakt:
Bundesministerium für Justiz
Mag. Christina Ratz, LL.M.
Ressortmediensprecherin
+43 676 89891 2070
medienstelle.ressort@bmj.gv.at