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Klarstellung bezüglich der Medienberichterstattung zur Tätigkeit der WKStA iZm aktuellen Ermittlungen und dem Ibiza-Untersuchungsausschuss

Vorwürfe gegen Justiz und ihre Mitarbeiter*innen faktisch falsch

Anlässlich der aktuellen Berichterstattung stellt das Justizministerium Folgendes klar:

Der Vorwurf, bestimmte Chats seien nicht an den Untersuchungsausschuss geliefert worden, ist falsch. Richtig ist vielmehr, dass

1. die Chats von den dafür zuständigen Mitarbeiter*innen der Staatsanwaltschaft als abstrakt relevant eingestuft und dem Untersuchungsausschuss vorgelegt wurden sowie

2. der in den Medien genannte Oberstaatsanwalt der WKStA für die Sichtung und Einstufung der Chats nicht – wie behauptet – zuständig ist.

Ebenso ist die Behauptung falsch, in der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses habe der Oberstaatsanwalt die abstrakte Relevanz bestimmter Chats für den Untersuchungsausschuss unrichtig eingeschätzt. Richtig ist vielmehr, dass sich die Aussage des Oberstaatsanwaltes auf die (strafrechtliche) Relevanz der Chats für die Ermittlungen bezog.

Zu dem Vorwurf, die vermeintliche Falschaussage des früheren Wiener Bürgermeisters im Untersuchungsausschuss sei nicht geprüft worden – hingegen die mutmaßliche Falschaussage des Bundeskanzlers Sebastian Kurz schon – ist Folgendes festzuhalten:

1. Die damalige Aussage des Wiener Bürgermeisters und die Wahrnehmungen der Abgeordneten, aus welchen Gründen es sich um eine Falschaussage handeln soll, wurden der WKStA nicht zur Kenntnis gebracht.

2. Hingegen wurde die Aussage des Bundeskanzlers und die Wahrnehmungen der Abgeordneten, aus welchen Gründen es sich um eine Falschaussage handeln soll, der WKStA mittels einer Anzeige zur Kenntnis gebracht. Dabei ist festzuhalten, dass die Staatsanwaltschaften gesetzlich verpflichtet sind, jeder Anzeige nachzugehen. Dabei ermitteln sie alle Umstände, die gegen Beschuldigte sprechen, aber auch alle, die sie entlasten. Dies geschieht ohne Ansehen der Person.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz
Mag. Christina Ratz, LL.M.
Ressortmediensprecherin
+43 676 89891 2070
medienstelle.ressort@bmj.gv.at