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Die Europäische Staatsanwaltschaft - erste supranationale Einrichtung ihrer Art in der Union - nimmt Arbeit auf

Heute startet die Bekämpfung von Betrug und Korruption auf europäischer Ebene - mit der Unterstützung dreier österreichischer Oberstaatsanwält*innen

Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) ist eine unabhängige Behörde der Europäischen Union, die für die Untersuchung, Verfolgung und Anklage von bestimmten Straftaten wie Betrug, schwerem grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug oder Korruption zuständig ist, die gegen die finanziellen Interessen der EU begangen wurden. Mit heutigem Tag nimmt sie ihre Arbeit auf.

Die Errichtung der EUStA wurde im November 2017 durch die Verordnung (EU) Nr. 2017/1939 festgelegt. Die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft war eine der höchsten politischen Prioritäten der Europäischen Kommission. Die Europäische Staatsanwaltschaft wird unabhängig arbeiten, also ohne Weisungen von EU- oder nationalen Behörden .

Von der EUStA ist zu erwarten, dass sie auch in grenzüberschreitenden Fällen ohne die manchmal langwierige Verfahren der justiziellen Zusammenarbeit schnell und effizient grenzüberschreitend ermitteln wird; sie soll damit eine erfolgreiche Strafverfolgung gewährleisten.

Die EUStA, die ihren Sitz in Luxemburg hat, wird in 22 an ihrer Errichtung teilnehmenden Mitgliedstaaten als einheitliche Behörde tätig sein. Sie gliedert sich in eine zentrale und in eine dezentrale Ebene. Die zentrale Ebene besteht aus der Europäischen Generalstaatsanwältin, Laura Codruta Kövesi, und 22 Europäischen Staatsanwält*innen. Die dezentrale Ebene besteht aus Delegierten Europäischen Staatsanwält*innen, die in den teilnehmenden Mitgliedstaaten angesiedelt sind. Die Delegierten Europäischen Staatsanwält*innen, die auch nach dem Recht ihres Mitgliedstaats Richter*innen oder Staatsanwält*innen sein müssen, führen die Ermittlungen, die Strafverfolgung und die Anklage bei den Gerichten in „ihres“ Mitgliedstaats. Die zentrale Ebene überwacht ihre Tätigkeit und hat darüber hinaus die Aufgabe, die wesentlichen Entscheidungen im Ermittlungsverfahren, wie z.B. Erhebung der Anklage oder Einstellung des Strafverfahrens, nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens zu treffen.

Als erste österreichische Europäische Staatsanwältin wurde für eine Amtszeit von drei Jahren Ingrid Maschl-Clausen ernannt. Sie war bislang bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft tätig (WKStA) und verfügt über langjährige internationale Erfahrung. Nationale Unterstützung erhält sie von den Delegierten Staatsanwält*innen Claudia Angermaier und Konrad Kmetic, die beide ebenfalls von der WKStA kommen. Sie werden von Österreich aus ihre Tätigkeit ausüben.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz
Christina Ratz
Ressortmediensprecherin
Telefon: +43 676 8989 12 052

E-Mail: medienstelle.ressort@bmj.gv.at

Österreich und die Europäische Union