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Jabloner bei Justizministerkonferenz des Europarates in Straßburg

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Justizministerkonferenz des Europarates in Straßburg Foto European Union

Jabloner: “Bei Nutzung von Künstlicher Intelligenz dürfen ethische Fragen und grundrechtlichen Implikationen nicht außer Acht gelassen werden“

Von Montag, den 14.10.2019, bis Dienstag, den 15.10.2019, nahm Justizminister Dr. Clemens Jabloner an der Justizministerkonferenz des Europarates zum Thema "Digitale Herausforderungen für die Justiz" in Straßburg teil. Auf der Tagesordnung standen „Access to law and justice in the digital age“ und „The impacts of digital technology on criminal justice“.

„Die österreichische Justiz arbeitet daran, den praktischen Nutzen der künstlichen Intelligenz in konkreten Anwendungen zu erschließen“, so Justizminister Jabloner bei der Konferenz. In der Praxis wird die Künstliche Intelligenz (K.I.) bereits bei der formalen Aufbereitung von Dokumenten für die elektronische Akten- und Registerführung zur Qualitätsverbesserung und Entlastung des Justizpersonals, die Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen zur Schaffung von Transparenz durch deren Veröffentlichung und für die Analyse von umfangreichem Datenmaterial im Gigabytebereich in großen Strafverfahren zur Schaffung von Übersicht und zum besseren Erkennen von Zusammenhängen genutzt.

Auch im Bereich des Strafrechts kann der Einsatz von künstlicher Intelligenz und ganz allgemein digitalen Werkzeugen künftig auf sinnvolle Weise in Ermittlungsverfahren eingesetzt werden, beispielsweise auch um neuen digitalisierten Formen der Kriminalität zu begegnen.

„Diese Technologie dient uns dazu, anders nicht mehr zu bewältigende Aufgaben zu erledigen sowie im Bürgerservice Informationen anzubieten, die mit den vorhandenen Arbeitskapazitäten nie geleistet werden könnten. Wir erleben heute aber auch im justiziellen Bereich eine Diskussion, über die ethischen Grundlagen der Nutzung der K.I. bis hin zur ultimativen Frage: „Kann der Richter durch künstliche Intelligenz ersetzt werden?“, schließt Jabloner an und betont: „Bei der Nutzung von künstlicher Intelligenz, gleich in welchem Bereich, dürfen die ethischen Fragen und grundrechtlichen Implikationen nicht außer Acht gelassen werden.“

Im Anschluss an die Konferenz trafen sich Justizminister Jabloner und die albanische Justizministerin Etilda Gjonaj zu einem bilateralen Arbeitsgespräch.

Rückfragehinweis: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz +43 676 89891 2138   minister.presse@bmvrdj.gv.at