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Zadić: „Eine schockierende Tat erschüttert Österreich“

Justizministerin Zadić: „Unser Mitgefühl gilt den Opfern und Angehörigen“ – Justiz und Inneres arbeiten eng zusammen, um die aktuelle Ausnahmesituation bestmöglich zu bewältigen

Pressemitteilung vom 3. November 2020

„Gestern Abend hat ein schockierender Terroranschlag Wien und Österreich erschüttert. Meine Gedanken sind bei den Opfern und Ihren Angehörigen“, so Justizministerin Alma Zadić anlässlich des gestrigen Terroranschlags in Wien.

„Ich danke den Einsatzorganisationen für ihren unermüdlichen Einsatz. Die Polizei, die Rettungskräfte, das Bundesheer, die Justiz, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Spitälern und viele andere mehr haben in diesen schweren Stunden Außergewöhnliches zu leisten. Ihnen gilt mein großer Dank und Respekt für ihre Arbeit“, so Zadić. Die Justizministerin weiter: „Mehrere Staatsanwälte arbeiten seit gestern Nacht mit Hochdruck, um gemeinsam mit der Kriminalpolizei das Attentat aufzuklären und allfällige weitere Beteiligte auszuforschen.“

Weiter Einsatz für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

„Terroristen wollen Angst, Unsicherheit und Hass verbreiten. Sie stellen sich gegen unsere Demokratie, unsere offene Gesellschaft und gegen unserer Grund- und Freiheitsrechte; sie wollen unsere Gesellschaft spalten. Und genau dies dürfen und werden wir unter keinen Umständen zulassen. In dieser schweren Zeit müssen wir mehr denn je zusammenrücken, dem Hass keinen Raum geben und uns weiterhin mit voller Kraft für Demokratie und Rechtstaatlichkeit einsetzen“, so die Justizministerin.

Täter war verurteilt wegen terroristischer Vereinigung

Es wurden bereits mehrere Informationen medial kommuniziert. Folgendes kann seitens des Justizressorts bestätigt beziehungsweise ergänzt werden:

Der Täter wurde am 12. Jänner 2019 in eine Justizanstalt eingeliefert und anschließend in U-Haft genommen. Am 25.4.2019 wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt, insbesondere, weil er versucht hatte, nach Syrien auszureisen und sich dort dem IS anzuschließen. Dieses Urteil hat das Oberlandesgericht Wien mit Rechtsmittelentscheidung vom 12.7.2019 bestätigt.

Wie gesetzlich vorgesehen, wurde der Täter nach zwei Dritteln der Haftzeit vorzeitig mit einer Probezeit von drei Jahren bedingt entlassen. Grundsätzlich werden bedingte Entlassungen nach zwei Drittel der Haftzeit ausgesprochen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Dies geschieht unter Auflage einer Probezeit von drei Jahren zur spezifischen Behandlung, Betreuung und laufender Kontrolle. Damit kann über die Haftzeit hinaus auf den Täter eingewirkt werden. Bei einer regulären Entlassung, die im konkreten Fall im Juli 2020 erfolgt wäre, hätte es keine Möglichkeit gegeben mit zusätzlichen Auflagen auf den Täter Einfluss zu nehmen.

Im konkreten Fall erfolgte die bedingte Entlassung am 5. Dezember 2019 nach Durchführung einer Entlassungskonferenz und gerichtlicher Entscheidung. Es wurde regelmäßiger Kontakt zu Bewährungshelfer*innen des Vereins NEUSTART und weitere Betreuung durch den Verein DERAD aufgetragen. Beiden Auflagen kam der Täter nach bisherigem Wissensstand nach.

Sicherheit für die Bevölkerung gewährleisten, mögliche Mittäter zu verfolgen

Über die bevorstehende Entlassung wurde, wie in solchen Fällen üblich, das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung informiert. „Justiz- und Innenministerium arbeiten eng zusammen, um die momentane Ausnamesituation bestmöglich zu bewältigen, die Sicherheit für die Bevölkerung zu gewährleisten und mögliche Mittäter zu verfolgen“, so Zadić abschließend.

 

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz

Julian Ausserhofer
Pressesprecher der Bundesministerin
+43 676 3533 848
julian.ausserhofer@bmj.gv.at

Christina Ratz
Ressortmediensprecherin
+43 676 8989 12070
medienstelle.ressort@bmj.gv.at