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„Justiz 3.0“ wird international – Schweiz übernimmt österreichische Justiz-Innovation

Österreich und die Schweiz schließen Kooperation zur Digitalisierung der Justiz - Feierliche Unterzeichnung von bilateraler Vereinbarung im Justizministerium

Im Rahmen der Initiative „Justiz 3.0“ wird aktuell die digitale Akten- und Verfahrensführung an allen österreichischen Gerichten und Staatsanwaltschaften etabliert. Mittlerweile profitieren bereits 160 Justiz-Dienststellen in Österreich von den Vorteilen und Möglichkeiten, die die Systeme des digitalen Justizarbeitsplatzes (DJAP) mit sich bringen. Mit dem digitalen Justizarbeitsplatz hat das Bundesministerium für Justiz unter enger Einbeziehung der Praxis eine maßgeschneiderte und zeitgemäße IT-Lösung für die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften entwickelt, die eine vollkommen digitale Akten- und Verfahrensführung ermöglicht. Nicht zuletzt dank „Justiz 3.0“ zählt Österreich bei Digitalisierung und technischer Modernisierung der Justiz zu den führenden Ländern in Europa.

Die Schweizer Justizbehörden arbeiten im Zuge ihres nationalen Projekts „Justitia 4.0“ derzeit ebenfalls an der Einführung eines digitalen Aktes. Zu diesem Zweck wurden international verfügbare IT-Systeme verglichen und fachlichen Praxistests unterzogen. Dabei hat sich die in Österreich entwickelte Lösung als am besten geeignet durchgesetzt. Die Leitungsgremien des Projekts „Justitia 4.0“ entschieden sich nunmehr den digitalen Justizarbeitsplatz aus Österreich als eJustizakte-Applikation (JAA) für die Schweizer Justizbehörden zu übernehmen. Die eJustizakte dient der sicheren Verwaltung digitaler Akten, der Bearbeitung von PDF-Dokumenten und Aktenstücken sowie dem Aufgabenmanagement.

Die partnerschaftliche Weiterentwicklung der Systeme des digitalen Justizarbeitsplatzes bzw. der eJustizakte-Applikation wird durch eine gemeinsame Erklärung zur Zusammenarbeit bei der digitalen Akten- und Verfahrensführung bekräftigt. Damit wird die Kooperation im Bereich der Digitalisierung des Justizbetriebs fortgeführt und vertieft. Durch dieses Zusammenwirken kann nicht zuletzt auch eine langfristige Finanzierung der Weiterentwicklung und Optimierung der Systeme sowie die Nutzung von sich ergebenden Synergieeffekten sichergestellt werden.

Justizministerin Alma Zadić und Yves Donzallaz, Präsident des Bundesgerichts und Vorsteher der Justizkonferenz der Schweiz, unterzeichneten am 16. April in Wien eine gemeinsame Erklärung zum "Übereinkommen über eine Kooperation zur gemeinsamen Weiterentwicklung und Nutzung des digitalen Justizarbeitsplatzes". Das Projekt „Justitia 4.0“ der Schweizer Justiz wird dabei die Systeme aus Österreich übernehmen und an die Bedürfnisse der Schweizer Justizbehörden anpassen. Die Weiterentwicklung erfolgt gemeinsam durch Entwicklerteams aus beiden Ländern.

„Es freut mich ungemein, dass der digitale Justizarbeitsplatz nach österreichischem Vorbild nun auch in unserem Nachbarland Schule macht und die Schweiz sich entschlossen hat, diese Innovation in ihr eigenes System zu übernehmen! Konkret wird die österreichische IT-Lösung zukünftig unabhängig in der Schweiz betrieben, aber in enger partnerschaftlicher Abstimmung gemeinsam weiterentwickelt werden. So stellen wir sicher, dass wir die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Sachen Digitalisierung weiter ausbauen und vorantreiben. Mein ausdrücklicher Dank gilt dem unermüdlichen Einsatz des gesamten Projektteams, das diesen Erfolg erst möglich gemacht hat“, zeigte sich Justizministerin Alma Zadić anlässlich der Unterzeichnung erfreut.

"Die vielfältige und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Schweiz hat Tradition. Mit unserem Zusammenwirken können wir grenzübergreifend einen wichtigen Beitrag zur Effizienz- und Qualitätssteigerung unserer jeweiligen Justizapparate leisten", so Bundesgerichtspräsident Yves Donzallaz.

Rückfragen & Kontakt
Bundesministerium für Justiz
Sina Bründler
Ressortmediensprecherin
Telefon: +43 676 89 89 12 070
E-Mail: medienstelle.ressort@bmj.gv.at