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Entschädigungszahlungen und Rehabilitierungen für strafrechtlich verfolgte homosexuelle Menschen in der Zweiten Republik
 
Justizministerin Alma Zadić präsentiert Details zu geplanten Maßnahmen  
 

Nach der historischen Entschuldigung für die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen in der Zweiten Republik im Juni 2021 präsentierte Justizministerin Alma Zadić am 13. November die Details zu den von ihr durchgesetzten Entschädigungszahlungen und Rehabilitierungen. Die Präsentation erfolgte gemeinsam mit dem Historiker und Co-Leiter von QWien, Andreas Brunner, und dem Betroffenen Michael Woditschka.

Alle Personen, die in der Zweiten Republik wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich verfolgt oder verurteilt wurden und in Folge etwa auch in Haft genommen wurden oder schwerwiegende soziale Nachteile erlitten, wie z.B. den Verlust ihrer Arbeitsstelle, werden mit Blick auf ihre Verurteilung rehabilitiert und finanziell entschädigt.

Dazu werden alle Urteile der Zweiten Republik aufgehoben, die aufgrund von Strafbestimmungen erlassen wurden, die einvernehmliches homosexuelles Handeln unter Strafe stellten, wenn heterosexuelles Handeln nicht strafbar war. Alle nach so einer Bestimmung verurteilten Personen gelten folglich als zur Gänze rehabilitiert.

Betroffene Personen erhalten zudem Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro pro aufgehobenem Urteil bzw. 500 Euro für jedes eingeleitete und später eingestellte Ermittlungsverfahren. Zusätzlich bekommen sie 1.500 Euro für jedes angefangene, aufgrund einer Verurteilung oder eines Ermittlungsverfahres erlittene Jahr Freiheitsentziehung. Wer darüber hinaus durch das Verfahren besonders benachteiligt war - wirtschaftlich, beruflich, gesundheitlich – erhält außerdem einmalig 1.500 Euro.

Justizministerin Alma Zadić führte dazu aus: „Die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen war ein dunkles Kapitel der Zweiten Republik und ein großes Unrecht. Daher habe ich mich als Justizministerin bei allen Menschen und ihren Angehörigen entschuldigt, die in der Zweiten Republik aufgrund ihrer sexuellen Orientierung strafrechtlich verfolgt wurden. Der nächste wichtige Schritt ist nun, alle zu Unrecht strafrechtlich verfolgten Menschen vollständig zu rehabilitieren und finanziell zu entschädigen. Das kann das ihnen zugefügte Leid zwar nicht wieder gut machen, aber wir übernehmen als Staat damit Verantwortung für unsere Geschichte. Es ist beschämend, dass queere Menschen in Österreich bis ins 21. Jahrhundert strafrechtlich verfolgt wurden.“

Andreas Brunner bedankte sich für den Einsatz der Justizministerin. Damit setze sie ein historisches Zeichen dafür, dass die Duldung von Ungleichbehandlung und Diskriminierung nicht die Handlungsmaxime der Politik sein dürfe - weder in der Geschichte noch in Zukunft.

Auch Michael Woditschka sieht in den Entschädigungszahlungen ein wichtiges Zeichen: „Die Entschädigung mag meine Vergangenheit nicht ungeschehen machen, aber sie sendet eine klare Botschaft aus: Gleichberechtigung ist unverhandelbar, und Liebe triumphiert über Intoleranz.“      

Rückfragen & Kontakt
Bundesministerium für Justiz

Sina Bründler

Ressortmediensprecherin

Telefon: +43 676 89 89 12 070

E-Mail: medienstelle.ressort@bmj.gv.at