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Ministerialentwurf für ein Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Ministerialentwurf eines Bundesgesetzes, mit dem zur Umsetzung der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz ein Bundesgesetz über die Restrukturierung von Unternehmen geschaffen sowie die Insolvenzordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz und das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert werden (Restrukturierungs- und Insolvenz- Richtlinie-Umsetzungsgesetz – RIRL-UG)

Mit dem RIRL-UG wird die Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (RL (EU) 2019/1023) in nationales Recht umgesetzt. Das Umsetzungsgesetz enthält:

  • Einführung eines Restrukturierungsverfahren in einem neuen Gesetz, der Restrukturierungsordnung – ReO. Es handelt sich um ein Vorinsolvenzverfahren, in welchem eine Restrukturierung von Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten durch Abschluss eines Restrukturierungsplans (insbesondere Stundung und Kürzung von Forderungen) auch bei Nichtzustimmung einzelner Gläubiger ermöglicht wird. Ergänzend wird die Kreditaufnahme zur Restrukturierung durch eine Anpassung der Anfechtungsbestimmungen in der IO erleichtert,
  • Erleichterung der Entschuldung und damit Ermöglichung eines Neustarts für natürliche Personen, die ein Unternehmen betreiben und befristet auch für Konsumenten: Das derzeitige 5-jährige Abschöpfungsverfahren wird um ein kurzes 3-jähriges Verfahren (Tilgungsplan) mit höherem Redlichkeitsmaßstab ergänzt,
  • Kleinere Anpassungen der Insolvenzordnung, wie eine (inflationsbedingte) Erhöhung der Vergütung des Treuhänders, 
  • Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Insolvenzverfahren durch weitere kleinere Änderungen in der IO.

Die Begutachtungsfrist endet am 6. April 2021.

Downloads
Gesetzestext (PDF, 424 KB)
Erläuterungen (PDF, 680 KB)
Textgegenüberstellung (PDF, 665 KB)
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung (PDF, 210 KB)