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Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Reichshaftpflichtgesetz und das Rohrleitungsgesetz geändert werden (Mindestversicherungssummen-Valorisierungsgesetz 2021 – MinVersValG 2021)

Der am 29.Oktober 2021 zur Begutachtung versandte Ministerialentwurf des Mindestversicherungssummen-Valorisierungsgesetzes 2021 (MinVersValG 2021) soll die Mindestversicherungssummen im Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 entsprechend der unionsrechtlichen Verpflichtung zur Valorisierung der Versicherungssummen nach Maßgabe des Europäischen Verbraucherpreisindex erhöhen: Dabei sollen die bisherigen Relationen der anzuhebenden Beträge beibehalten werden. Gleichzeitig sollen auch die damit im Zusammenhang stehenden Haftungshöchstbeträge im Eisenbahn-und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, im Gaswirtschaftsgesetz 2011, im Reichshaftpflichtgesetz und im Rohrleitungsgesetz angehoben werden.

 

Downloads
Gesetzestext (PDF, 385 KB)
Erläuterungen (PDF, 129 KB)
Textgegenüberstellung (PDF, 43 KB)
Verfeinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung (PDF, 214 KB)