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Bundesgesetz, mit dem das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MoRUG)

Mit dem nun zur allgemeinen Begutachtung versendeten MoRUG sollen die den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz betreffenden Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2019/2161 zur Änderung der Richtlinien 93/13/EWG, 98/6/EG, 2005/29/EG und 2011/83/EU zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union, kurz Modernisierungsrichtlinie, in nationales Recht umgesetzt werden. Von den insgesamt vier geänderten Richtlinien gehören zwei zum Aufgabenbereich des BMJ, nämlich die sogenannte „Klausel-Richtlinie“ (RL 93/13/EWG) und die sogenannte „Verbraucherrechte-Richtlinie“ (RL 2011/83/EU). Die übrigen Richtlinieninhalte sollen durch einen parallel zur Begutachtung versendeten Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (nämlich den Entwurf eines MoRUG II), umgesetzt werden. Die Begutachtungsfrist für beide Entwürfe endet am 31. Jänner 2022. Die Umsetzungsvorschriften sind ab dem 28. Mai 2022 anzuwenden.

Die in der Modernisierungsrichtlinie enthaltenen neuen Vorgaben der Klausel-Richtlinie werden im Konsumentenschutzgesetz (KSchG), die neuen Vorgaben der Verbraucherrechte-Richtlinie teilweise im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) und teilweise im Konsumentenschutzgesetz umgesetzt.

 

Das Umsetzungsgesetz enthält insbesondere folgende Anpassungen des KSchG und des FAGG:

  • Ausdehnung des Anwendungsbereichs des FAGG auf Datenhingebungsverträge (Verträge über die Bereitstellung von digitalen Leistungen gegen die Hingabe von personenbezogenen Daten des Verbrauchers),
  • Anpassung der Begriffsbestimmungen an die beiden neuen Gewährleistungs-Richtlinien (Digitale-Inhalte-Richtlinie und Warenkauf-Richtlinie),
  • Modernisierung der Informationspflichten, etwa bei automationsunterstützter personalisierter Preisbildung,
  • neue Informationspflichten für Online-Marktplätze, insbesondere über Angebotsranking und Unternehmereigenschaft von Drittanbietern,
  • Regelungen für die Rechtsfolgen eines Rücktritts nach dem FAGG bei digitalen Leistungen (entsprechend der Digitale-Inhalte-Richtlinie),
  • stringentere Regelungen für die Ausnahmen vom Rücktrittsrecht nach dem FAGG bei vorzeitiger Vertragserfüllung,
  • Schaffung von Gegenausnahmen für bestimmte Ausnahmen vom Rücktrittsrecht samt Verlängerung der Rücktrittsfrist auf 30 Tage für bestimmte Fallkonstellationen im Zusammenhang mit aggressiven oder irreführenden Vermarktungs- und Verkaufspraktiken,
  • Neuerungen im Sanktionssystem für Verstöße gegen bestimmte verbraucherschutzrechtliche Regelungen und gegen Unterlassungsverpflichtungen im Zusammenhang mit missbräuchlichen Klauseln: zusätzliche Kriterien für die Strafbemessung, markante Erhöhung des Strafrahmens (bis zu 4 % des Jahresumsatzes) für weitverbreitete Verstöße und weitverbreitete Verstöße mit Unionsdimension, die im Rahmen koordinierter Aktionen nach der Verbraucherbehördenkooperations-Verordnung verfolgt werden.

 

Downloads
Gesetzestext (PDF, 359 KB)
Erläuterungen (PDF, 364 KB)
Textgegenüberstellung (PDF, 340 KB)
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung (PDF, 211 KB)