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Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch zur Umsetzung der Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche geändert wird

Der vorliegende Entwurf dient der Umsetzung der strafrechtlichen Vorgaben aus der Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche („strafrechtliche Geldwäsche-Richtlinie“).

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs im Bereich des materiellen Strafrechts:

  • Ergänzung um einen Erschwerungsgrund in § 33 StGB in Abs. 3 im Hinblick auf Täter, die „Verpflichtete“ gem. Art. 2 der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, ABl. Nr. L 141 vom 05.06.2015 S. 73 in der Fassung der Richtlinie (EU) 2018/843, ABl. Nr. L 156 vom 19.06.2018 S. 43 sind.
  • Novellierung des Tatbestandes der Geldwäscherei (§ 165 StGB) im Sinne der Umsetzungsverpflichtung der Richtlinie (EU) 2018/1673 über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche, ABl. Nr. L 284 vom 12.11.2018 S. 22.

Die Begutachtungsfrist endet am 27. Oktober 2020.

Der Ministerialentwurf samt Erläuterungen und vereinfachter Wirkungsorientierter Folgenabschätzung (WFA) sowie die Textgegenüberstellung stehen Ihnen unter dem nachstehenden Links zur Verfügung:

Ministerialentwurf (PDF, 293 KB)
Erläuterungen (PDF, 332 KB)
Wirkungsorientierter Folgenabschätzung (WFA) (PDF, 117 KB)
Textgegenüberstellung (PDF, 129 KB)