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Grundbuchs-Novelle 2019

In den letzten Jahren konnten große Erfolge durch Migration und technische Strukturierung des Grundbuchsverfahrens erreicht werden. Auf Grund der verbliebenen Medienbrüche, vor allem im Bereich der klassischen Papierrangordnungen mit ihrer Bindung an den Papierbeschluss, müssen aber nach wie vor viele Anträge auch in analoger Form erfasst und bearbeitet werden.

Hauptziel dieser Novelle ist daher die Stärkung der Treuhänderrangordnung. Sie lautet auf den Namen eines Rechtsanwalts oder Notars als Treuhänder, der sie für seinen Mandanten ausnützen kann, ohne dass ein Papierdokument zum Nachweis der Berechtigung vorgelegt werden müsste. Diese Treuhänderrangordnung soll praktikabler ausgestaltet werden, sodass die Vorteile dieser Rangordnung überwiegen und die Papierrangordnung zurückgedrängt wird.

Zu diesem Zweck sieht der gegenständliche Entwurf eine Regelung für den Fall des Todes bzw. des Verlusts oder des Ruhens der Berufsberechtigung des Treuhänders vor. Zudem soll künftig die Beglaubigung der Unterschrift auf einem Rangordnungsgesuch oder einer Rangordnungserklärung durch einen Notar dessen Bestellung als Treuhänder nicht entgegenstehen. Letztlich soll auch die Löschung der Anmerkung der Rangordnung vor Ablauf der gesetzlichen Frist geregelt werden.

Darüber hinaus bringt der Entwurf Erleichterungen bei der Antragstellung sowie der Zustellung.

Die Begutachtungsfrist endet am 15.05.2019.

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