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Berufsrechts-Änderungsgesetz 2020 - BRÄG 2020

Ministerialentwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EIRAG, das Notariatsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz und das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2020 – BRÄG 2020)

Zur weiteren Verbesserung der Maßnahmen gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung wurde auf EU-Ebene zuletzt die sog. Fünfte Geldwäsche-Richtlinie (EU) 2015/849 erlassen. Diese bis zum 10. Jänner 2020 umzusetzende Richtlinie erfordert auch Anpassungen im Berufsrecht der Rechtsanwälte und Notare. Änderungen sind etwa beim Umgang der Anwälte oder Notare mit Mandanten aus Drittländern mit hohem Geldwäsche-Risiko, beim Schutz von Angestellten eines Rechtsanwalts oder eines Notars, die einen Verstoß gegen die Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung entweder kanzleiintern oder gegenüber der Geldwäschemeldestelle melden, sowie bei der Aufsicht durch die Rechtsanwalts- bzw. Notariatskammern notwendig.

Im Berufsrecht der Rechtsanwälte wird ferner der Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen Rechnung getragen. Nach dieser Richtlinie müssen EU-Mitgliedstaaten vor Erlassung von Vorschriften über die Beschränkung des Zugangs zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen. Da darunter auch einzelne den Rechtsanwaltskammern bzw. dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag zugewiesene Aufgaben fallen (können), ist hier ein entsprechendes Prüfsystem auf gesetzlicher Ebene vorzusehen.

Diesem Anpassungsbedarf wird mit dem Berufsrechts-Änderungsgesetz 2020 entsprochen. Der Gesetzesentwurf enthält darüber hinaus verschiedene weitere Anpassungen des rechtsanwaltlichen und notariellen Berufs- und Standesrechts, insbesondere im Bereich des rechtsanwaltlichen Gesellschafts- und Firmenrechts. Diese Regelungen sollen zu einer weiteren Modernisierung der berufsrechtlichen Rahmenbedingungen unter gleichzeitiger Bedachtnahme auf unionsrechtliche Erfordernisse beitragen.

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen mit 1. bzw. 10. Jänner 2020 in Kraft treten.

Das Begutachtungsverfahren läuft bis zum 20. November 2019.

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