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Begutachtungsentwurf für eine Änderung des AVG, VStG, VwGVG und Erlassung eines Bundesgesetzes über die Europäische Ermittlungsanordnung in Verwaltungsstrafsachen (Richtlinienumsetzung)

Mit dem Gesetzesentwurf sollen mehrere EU-Richtlinien umgesetzt werden, soweit sie den Verwaltungsstrafbereich betreffen: die RL 2010/64/EU über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren (Richtlinie Dolmetsch),

die RL 2012/13/EU über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren (Richtlinie Rechtsbelehrung),

die RL 2013/48/EU über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls sowie über das Recht auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug und das Recht auf Kommunikation mit Dritten und mit Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs (Richtlinie Rechtsbeistand),

die RL 2016/343/EU über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren (Richtlinie Unschuldsvermutung). Diese Richtlinien normieren Mindeststandards von Verfahrensrechten von Beschuldigten.

Die ebenfalls umzusetzende RL 2014/41/EU über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (Richtlinie EEA) regelt nach dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung die justizielle Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten bei der grenzüberschreitenden Beweiserhebung in Strafsachen (ua. Verwaltungsstrafsachen). Damit diese einfacher und schneller stattfinden kann, ist ein einheitliches Verfahren mit bestimmten Fristen und Formularen vorgesehen. Anordnungen von Verwaltungsbehörden sind gerichtlich zu validieren; dafür sollen die Verwaltungsgerichte zuständig sein.

Die Begutachtungsfrist endet am 1. Juni 2018.

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