Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Übernahmegesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden
Das österreichische Übernahmegesetz enthält – entsprechend einer Richtlinie der Europäischen Union – Regelungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien börsenotierter Gesellschaften, die dem Schutz von Minderheitsaktionären dienen und geordnete Abläufe auf dem Kapitalmarkt sicherstellen sollen. Die Behörde, die das Übernahmegesetz vollzieht, ist die österreichische Übernahmekommission.
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Vorabentscheidungsverfahren ausgesprochen, dass Entscheidungen der Übernahmekommission von einem nationalen Gericht überprüfbar sein sollten, das alle relevanten Sach- und Rechtsfragen prüfen kann. Um dieser unionsrechtlichen Vorgabe zu entsprechen, soll gegen Entscheidungen der Übernahmekommission künftig Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erhoben werden können.
Außerdem sollen die im europäischen Vergleich eher strengen gesetzlichen Regelungen zum sogenannten „Creeping-in“ – also dem weiteren Ausbau einer bereits kontrollierenden Beteiligung – grundsätzlich beibehalten, aber in Teilbereichen liberalisiert und für die Praxis besser handhabbar gemacht werden.
Die Begutachtungsfrist endet am 4. Mai 2022.
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Gesetzestext (PDF, 127 KB)
Erläuterungen (PDF, 302 KB)
Textgegenüberstellung (PDF, 320 KB)
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung (PDF, 120 KB)