Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Entwurf für ein Bundesgesetz, mit dem zur Lösung haftungsrechtlicher Fragen bei Bäumen das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird (Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2024 – HaftRÄG 2024) Die Begutachtungsfrist endet am 21. Februar 2024

Kurzinformation zum Ministerialentwurf für eine allgemein bürgerliche Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2024 – HaftRÄG 2024)

Die Haftung für Bäume soll durch Einfügung einer eigenen Gesetzesbestimmung, nämlich eines neuen § 1319b, in das Schadenersatzrecht des ABGB auf eine neue, spezifische Grundlage gestellt werden, die sich harmonisch in das Gesamtsystem des österreichischen Schadenersatzrechts einfügt. Dadurch soll der bisherigen analogen Heranziehung der Bauwerkehaftung und der dortigen Beweislastumkehr normativ der Boden entzogen und sollen die speziellen haftungsrechtlichen Gegebenheiten und Fragen, die in solchen Konstellationen von Bedeutung sind, ausdrücklich geregelt werden.

Gegenstand der neuen Bestimmung sind Schäden, die – außerhalb von Wäldern – durch das Umstürzen eines Baumes oder durch das Herabfallen von Ästen verursacht werden. In der neuen Bestimmung werden die von Lehre und Rechtsprechung für Verkehrssicherungspflichten entwickelten Grundsätze positiviert, dies allerdings bezogen auf die spezifischen Kriterien, die für das bei Bäumen relevante Risiko und für die Sorgfaltsanforderungen des Baumhalters von Bedeutung sind. Unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit von Sicherungsmaßnahmen wird angeordnet, dass bei Bestehen eines besonderen Interesses an einem möglichst naturbelassenen Zustand eines Baumes (zB bei einem Naturdenkmal, in Nationalparks oder sonstigen Schutzgebieten) dieses spezielle Interesse am naturbelassenen Zustand bei der Beurteilung der dem Baumhalter zumutbaren Maßnahmen angemessen zu berücksichtigen ist.

Die Begutachtungsfrist endet am 21.2.2024.

Der Ministerialentwurf für das HaftRÄG, mit dem zur Lösung haftungsrechtlicher Fragen bei Bäumen das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird, samt Erläuterungen und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung (WFA) sowie die Textgegenüberstellung stehen Ihnen hier zur Verfügung:

Downloads:

Gesetzestext (Word, 52 KB)

Textgegenüberstellung (Word, 37 KB)

Erläuterungen (Word, 55 KB)

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (PDF, 175 KB)