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Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und das Bundesgesetz gegen den unlaute-ren Wettbewerb 1984 – UWG geändert werden – Ministerialentwurf
 

Der Entwurf verfolgt die Ziele der effektiven Bekämpfung von Cyberkriminalität sowie des wirksamen Schutzes von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen:

  1. Anhebung der Strafdrohungen in den §§ 118a, 119, 119a und 126c StGB;
  2. Einführung einer neuen Qualifikation in § 126c StGB;
  3. Anhebung der Strafdrohungen in den §§ 121, 122, 123 und 124 StGB sowie in den §§ 11 und 12 UWG;
  4. Ausgestaltung der §§ 121, 122 und 123 StGB sowie der §§ 11 und 12 UWG als Ermächtigungsdelikte (anstelle von Privatanklagedelikten);
  5. Einführung einer Eigenzuständigkeit des Einzelrichters des Landesgerichts für Vergehen nach §§ 11 und 12 UWG.

Die Begutachtungsfrist endet am 19. April 2023.

Der Ministerialentwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 – UWG geändert werden, samt Erläuterungen und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung (WFA) sowie die Textgegenüberstellung stehen Ihnen unter dem nachstehenden Link zur Verfügung:

 

Downloads:
Gesetzestext (PDF, 464 KB)
Erläuterungen (PDF, 315 KB)
Textgegenüberstellung (PDF, 317 KB)
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung (PDF, 273 KB)