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Entwurf für ein DSA-Begleitgesetz (DSA-BegG) Die Begutachtungsfrist läuft bis 12. November 2023.

Der soeben zur Begutachtung versandte Ministerialentwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Koordinator-für-digitale-Dienste-Gesetz erlassen und das KommAustria-Gesetz, das E-Commerce-Gesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Urheberrechtsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Mediengesetz, die Strafprozeßordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das EU-JZG, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz und das Telekommunikationsgesetz 2021 geändert werden (DSA-Begleitgesetz – DSA-BegG) dient der legistischen Begleitung der mit 17.2.2024 anzuwendenden Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (englisch „Digital Services Act“, kurz „DSA“).

Der vorliegende Entwurf sieht insbesondere die Schaffung eines Koordinators für Digitale Dienste (KommAustria) vor, der die Einhaltung des DSA für Vermittlungsdienste mit Sitz in Österreich überwacht und schafft begleitende Durchführungsbestimmungen für die im DSA vorgesehenen Kooperations- und Durchsetzungsmechanismen.

Die vorgeschlagenen Bestimmungen sehen eine deutliche Verbesserung bei der Durchsetzung von Entfernungsanordnungen bei Fällen von „Hass im Netz“ vor. Außerdem wird durch die Schaffung einer Rechtsgrundlage für immateriellen Schadenersatz bei Ehrenbeleidigungen in einem elektronischen Kommunikationsnetz ein weiterer Meilenstein bei der Bekämpfung von Hass im Netz mit zivilrechtlichen Mitteln erreicht.

Die Begutachtungsfrist endet am 12. November 2023.

Das DSA-Begleitgesetz (DSA-BegG) samt Erläuterungen und Wirkungsorientierter Folgenabschätzungen (WFA) sowie die Textgegenüberstellung stehen Ihnen hier zur Verfügung:

Downloads:

Gesetzestext (PDF, 265 KB)

Textgegenüberstellung (PDF, 367 KB)

Erläuterungen (PDF, 428 KB)

Vorblatt+WFA §§ 35 und 35a KOG (BKA) (PDF, 298 KB)

Vorblatt+WFA TKG (BMF) (PDF, 223 KB)

Vorblatt+WFA_KDD-G (BKA) (PDF, 383 KB)

Vorblatt+WFA_KOG § 34 (BMF) (PDF, 289 KB)

Vorblatt + WFA (BMJ) (PDF, 167 KB)