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Feierliche Dekretüberreichung für die neuen Leitungen der Strafrechtssektionen

Justizministerin Zadić gratuliert Barbara Göth-Flemmich und Christian Pilnacek zu ihren neuen Funktionen

Nach der Teilung der früheren Strafrechtssektion im Justizministerium fand die Neuorganisation nunmehr auch personell ihren Abschluss: Am Montag, 7. September 2020 verlieh Justizministerin Alma Zadić der neuen Sektionsleiterin und dem neuen Sektionsleiter feierlich die Ernennungsdekrete.

Die neue Sektion V „Einzelstrafsachen“ wird künftig von MMag. Barbara Göth-Flemmich geleitet, womit zum zweiten Mal eine Frau in diese Spitzenposition aufrückt. Ihr obliegen damit die Fach- und Dienstaufsicht über alle Staatsanwaltschaften in Österreich, die Neuregelung und Verringerung der Berichtspflichten, sowie die Unterstützung bei der Strukturierung und Organisation von Großverfahren und damit einhergehend die Stärkung der Korruptionsbekämpfung.

Göth-Flemmich leitete bis dato die Abteilung für „Internationales Strafrecht“ im Justizministerium und gilt als Expertin im Bereich der länderübergreifenden strafrechtlichen Zusammenarbeit. Diese besondere Expertise kommt ihr nun in den immer komplexer werdenden Großverfahren im wirtschaftlichen Bereich zugute, die regelmäßig eine grenzüberschreitende Komponente aufweisen. Ihr Lebenslauf zeichnet sich durch Erfahrung auf nationaler als auch internationaler Ebene aus. Die gebürtige Osttirolerin studierte neben Rechtswissenschaften zusätzlich Germanistik und Französisch. Sie arbeitete zunächst im Völkerrechtsbüro des Außenministeriums und ging in der Zeit der intensiven Beitrittsverhandlungen Österreichs zur EU nach Brüssel, bevor sie ihren Weg zur Justiz fand.

Die Sektion IV „Strafrecht“ wird von Mag. Christian Pilnacek geleitet. Damit bleibt die Straflegistik in den erfahrenen Händen des Experten für materielles Straf- und Strafprozessrecht, der an sämtlichen wichtigen Gesetzesvorhaben der letzten zehn Jahre federführend beteiligt war. In seiner Verantwortung liegt es, ab sofort als Schnittstelle zur Legislative zu fungieren mit dem Ziel, große Reformen im Strafrecht umzusetzen.

Pilnacek blickt auf eine beachtliche Justizkarriere zurück. Er wurde 1992 zum Richter ernannt und war zunächst dem Bundesministerium für Justiz dienstzugeteilt. Anschließend war er als Richter am Landesgericht Korneuburg in der Rechtsprechung tätig, bevor er ins Justizministerium zurückkehrte. Dort wurde er im Mai 2001 zum Oberstaatsanwalt und zum stellvertretenden Leiter der Abteilung II 3 ernannt. 2003 stieg er zum Leiter dieser Abteilung auf. Bereits seit September 2010 war Christian Pilnacek Sektionschef der damaligen Sektion IV.

Durch die im Mai angekündigte Trennung der ehemaligen Sektion IV in die zwei neu geschaffenen Sektionen „Strafrecht“ und „Einzelstrafsachen“ wird die von Justizministerin Alma Zadić angekündigte innere Gewaltenteilung nun rasch strukturell umgesetzt. Ziel dieses Vorhabens ist neben der Sicherstellung der Unabhängigkeit der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsarbeit auch das effiziente Vorantreiben großer Reformen im Bereich des Strafrechts. 

Justizministerin Alma Zadić zeigte sich hinsichtlich der Dekretüberreichung zufrieden: „Eines meiner Kernanliegen, die Trennung der Legislativ- und Judikativ-Aufgaben zur Herstellung einer „inneren Gewaltenteilung“ im Justizministerium, ist damit vollzogen. Ich freue mich sehr auf die künftige Zusammenarbeit.“