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Erleichterungen bei Beschlussfassungen im Wohnungseigentum

„Die Klimakrise fordert unser rasches und entschlossenes Handeln. Stück für Stück werden deshalb Maßnahmen implementiert, die uns zu einem klimaneutralen Österreich führen. Die Mobilitätswende ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg“, so Justizministerin Alma Zadić.

Derzeit sind rund 50.000 reine Elektroautos und knapp 100.000 Hybrid-Autos auf unseren Straßen unterwegs. Aber es werden rasant mehr. Im Mai 2021 lag der Anteil an E-Autos bei den Neuzulassungen bereits bei 12 Prozent. Um diesen Umstieg zu unterstützen, muss auch die Ladeinfrastruktur schnell ausgebaut werden.

 Erleichterte Beschlussfassung

Der Einbau von Ladestationen in Wohnungseigentumsanlagen ist bereits heute grundsätzlich zulässig; das gilt sowohl für Gemeinschaftsanlagen als auch für Einzelladestationen. In der Praxis scheitert der Einbau solcher Ladestationen allerdings oft an der Hürde, die nötigen Stimmen für eine Beschlussfassung zustande zu bringen bzw. die Zustimmung der anderen Miteigentümer*innen zu erlangen. Ab Jänner kommenden Jahres gibt es daher gesetzliche Erleichterungen bei der Beschlussfassung für Gemeinschaftsanlagen und bei der erforderlichen Zustimmung für Einzelanlagen.

Derzeit muss mehr als die Hälfte aller Wohnungseigentümer*innen (berechnet nach Miteigentumsanteilen) zustimmen. Dabei kommt es auf die Miteigentumsanteile an der Liegenschaft an, unabhängig davon, wie viele Wohnungseigentümer*innen an der Abstimmung teilgenommen haben. Das macht das Zustandekommen von Beschlüssen sehr schwierig, weil sich viele Wohnungseigentümer*innen gar nicht an der Abstimmung beteiligen und sich nicht abgegebene Stimmen auf das Ergebnis wie Gegenstimmen auswirken.

Künftig soll es grundsätzlich auf die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ankommen, also auf die Personen, die sich aktiv beteiligen. Es gibt aber auch flankierende Maßnahmen und bestimmte Mindestzustimmungsquoten (ein Drittel der Miteigentumsanteile), um zu gewährleisten, dass der Beschluss nicht nur von einer kleinen Minderheit mitgetragen wird.

Derzeit kann ein/e Wohnungseigentümer*in mit Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer*innen Änderungen an einer Wohnung bzw. einem Abstellplatz vornehmen, wie zum Beispiel eine Einzelladestation installieren. Es ist aber schwierig, diese Zustimmungen zu bekommen, weil einerseits die Adressen manchmal nicht bekannt sind und andererseits andere Wohnungseigentümer*innen häufig gar nicht reagieren. Das wird mit dem neuen Gesetz erleichtert.

Künftig soll die Zustimmung bei bestimmten Ladestationen bereits dann als erteilt gelten, wenn man die anderen Wohnungseigentümer*innen von der geplanten Änderung ordnungsgemäß verständigt und diese nicht binnen einer Frist von zwei Monaten widersprechen („Zustimmungsfiktion“).

 Regelungen gelten auch für Barrierefreiheit und Photovoltaikanlagen

Zusätzlich zum Einbau von Ladestationen soll auch die Möglichkeit weiterer baulicher Vorhaben im gemeinsamen Wohnungseigentum erleichtert werden: Künftig wird etwa die behindertengerechte Ausgestaltung eines Wohnhauses -  Stichwort Barrierefreiheit - leichter möglich sein. Das gleiche gilt für den Einbau einbruchsicherer Türen. Auch Einzel-Photovoltaikanlagen und Beschattungsvorrichtungen werden in Zukunft leichter installiert werden können. Ein weiterer wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.

„Die E-Mobilität stellt die Zukunft der Mobilität dar. Ab 2022 wird es viel leichter sein, Ladestationen in Wohnhäusern einzubauen und damit das eigene Elektroauto zu Hause anzustecken. Ein wichtiger Schritt auf dem Kurs in Richtung Klimaneutralität.“, so Justizministerin Alma Zadić abschließend.

 

 

Justizministerin Alma Zadić und Umweltministerin Leonore Gewessler
Justizministerin Alma Zadić und Umweltministerin Leonore Gewessler Foto BMK/Cajetan Perwein