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Erklärung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Zeugenvernehmungen aufgrund der Berichterstattung vom 21. Februar 2021

Staatsanwaltschaft entscheidet objektiv und ohne Ansehen der Person, wann Zeugenvernehmung kriminaltaktisch sinnvoll

Justitia
  Foto (c) BMJ

Am Sonntag, 21. Februar 2021, erklärte der Bundeskanzler öffentlich, für eine Zeugenaussage im Ermittlungsverfahren der WKStA gegen Finanzminister Mag. Gernot Blümel, MBA zur Verfügung zu stehen.

Das Bundesministerium für Justiz hält dazu allgemein fest, dass Staatsanwaltschaften stets jene Ermittlungsschritte setzen, von denen ein wesentlicher Beitrag zur Aufklärung des Sachverhalts zu erwarten ist. Das geschieht nach den gesetzlichen Vorgaben objektiv und ohne Ansehen der Person. Anhand dieser Kriterien entscheiden die Staatsanwaltschaften, wann welche Ermittlungsschritte, etwa eine Zeugenvernehmung, kriminaltaktisch sinnvoll sind. 

Die Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaften darf dabei durch keine - insbesondere politische - Zurufe beeinflusst werden. Zudem ist das Ermittlungsverfahren ein nicht-öffentliches Verfahren. Deshalb wird eine Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungsschritte weder öffentlich ankündigen, noch vorab kommentieren.