Entwurf für das Anpassungsgesetz an das Informationsfreiheitsgesetz (IFG-Anpassungsgesetz-Justiz, IFG-AnpJu)
Die Begutachtungsfrist endet am 26.5.2025
Der soeben zur Begutachtung versandte Ministerialentwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Datenschutzgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Jugendgerichtsgesetz, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung und die Zivilprozessordnung geändert werden (IFG-Anpassungsgesetz-Justiz – IFG-AnpJu) dient der verfassungskonformen Anpassung der in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz fallenden Materiengesetze an die Vorgaben des mit 1.9.2025 in Kraft tretenden Informationsfreiheitsgesetzes (BGBl. I Nr. 5/2024). Der vorliegende Entwurf eines Sammelgesetzes sieht Anpassungen an die Vorgaben des Informationsfreiheitsgesetzes vor, soweit bislang auf die "Amtsverschwiegenheit" oder das "Amtsgeheimnis" abgestellt wurde.
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Gesetzestext (PDF, 505 KB)
Erläuterungen (PDF, 360 KB)
Textgegenüberstellung (PDF, 459 KB)
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung (PDF, 172 KB)