Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

BMJ/Zadić: "Justizteil des Zwischenberichts der unabhängigen Untersuchungskommission wird vollständig veröffentlicht"

Unabhängige Untersuchungskommission attestiert in ihrem Zwischenbericht korrektes Handeln der Justiz

„Das Justizministerium hat den Zwischenbericht der unabhängigen Untersuchungskommission zum Terroranschlag vom 2. November erhalten. Ganz im Sinne der Transparenz und Aufklärung haben wir den die Justiz betreffenden Teil des Berichts vollständig der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt“, so Justizministerin Alma Zadić heute, Mittwoch. „Es war mir ein besonderes Anliegen, dass die Untersuchungskommission vollständigen Einblick in alle Unterlagen bekommt. Die Justizbehörden sind dem umgehend und vollständig nachgekommen“, so Zadić.

„Ich danke den Mitgliedern der Untersuchungskommission für ihre rasche Berichtslegung. Die Untersuchungskommission hat in den vergangenen Wochen Außerordentliches geleistet“, so Zadić. Innen- und Justizministerium hatten die unabhängige Untersuchungskommission im November eingesetzt, um eine Prozessanalyse der der Behördenarbeit vom Dezember 2019 bis zum 2. November 2020 vorzunehmen.

„Aus derzeitiger Sicht der unabhängigen Untersuchungskommission attestiert der Zwischenbericht ein korrektes Handeln der Justiz“, so Justizministerin Alma Zadić. Die Untersuchungskommission stellt fest, dass das Gericht der Empfehlung der Jugendgerichtshilfe betreffend eines Kontaktverbots und einer psychotherapeutischen Behandlung nicht gefolgt ist. Dabei handelt es sich um eine Entscheidung der unabhängigen Rechtsprechung auf Grundlage der Gesetze, die stets verschiedene Faktoren und Empfehlungen gegeneinander abzuwiegen hat.

Zudem legt die Untersuchungskommission zwei Empfehlungen für den Justizbereich vor: Erstens soll Deradikalisierungsarbeit im Strafvollzug und auch nach der Entlassung strukturell und gesetzlich besser verankert und finanziell besser ausgestattet werden. Zweitens sollen Fallkonferenzen eingerichtet werden. Im Anlassfall wurde eine Fallkonferenz durchgeführt. Dies wird im Zuge des ersten Anti-Terrorpakets in allen Fällen im Zusammenhang mit Extremismus ausgebaut und verpflichtend. Ein entsprechender Entwurf ist bereits in Begutachtung.

„Ende Jänner werden wir den Abschlussbericht der Untersuchungskommission erhalten. Gemeinsam werden die Berichte zur Aufklärung beitragen. Die Erkenntnisse und Empfehlungen aus den Berichten sollen in den zweiten Teil des Anti-Terror-Maßnahmenpakets sowie in die Strafvollzugsreform einfließen“, so Zadić abschließend.

Download
Justizteil des Zwischenberichts (PDF, 1 MB)