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Auf den Weg gebracht

Gesetzespaket zu „Hass im Netz“ geht in Begutachtung

Am Donnerstag, 3. September, wurde das viel diskutierte und lang erwartete Gesetzespaket zu „Hass im Netz“ von den zuständigen Bundesministerinnen Alma Zadić, Karoline Edstadler und Susanne Raab sowie der Klubchefin der Grünen, Sigi Maurer, präsentiert.

„Mit diesem effektiven und zielgerichteten Maßnahmenpaket wird klargestellt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Denn auch hier gilt unser Rechtsstaat“, fasst Justizministerin Zadić das Vorhaben zusammen.

Hier finden Sie in aller Kürze die wichtigsten Maßnahmen zur Stärkung der Persönlichkeitsrechte sowie des Opferschutzes:

Gerichtliche Löschung von Hasspostings mittels Mahnverfahrens

Künftig sollen Postings, welche die Menschenwürde verletzten, rasch gelöscht werden können. Auf der Website der Justiz wird ein Formular zur Verfügung gestellt werden, um beim Bezirksgericht ohne vorangehende Verhandlung einen Unterlassungsauftrag erwirken zu können.

Erleichterte Ausforschung von Täter*innen bei Privatanklagedelikten

Die typischen Hasspostings erfüllen in der Regel die Straftatbestände der „üblen Nachrede“ im Sinne des § 111 StGB bzw. der „Beleidigung“ nach § 115 StGB. Dabei handelt es sich um Privatanklagedelikte, bei dem Opfer auf meist kostenintensivem Wege Täter*innen selbst auszuforschen müssen. Dies soll geändert werden. In Zukunft forschen die Behörden die beschuldigte Person aus, sofern dies beim Landesgericht beantragt wird.

Entfall des Kostenrisikos für Opfer

Das Kostenrisiko im Fall eines Freispruches oder einer Einstellung lag bisher beim Opfer, welches die Prozesskosten zu bezahlen hatte. Auch hier soll das neue Gesetzespaket Abhilfe schaffen.

Ausweitung der Prozessbegleitung

Eine vermehrte psychosoziale und juristische Prozessbegleitung soll Opfer von Hass im Netz dabei unterstützen, mit der außerordentlichen Belastung eines Strafverfahrens besser umgehen zu können.

Höherer Schadenersatz im Medienrecht

Wenn Menschern durch ein Medium in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden, können sie künftig mit einer höheren Schadenersatzsumme rechnen.

Cybermobbing bereits ab dem ersten Posting

Bisher war das Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen einer Person im Internet nur strafbar, wenn es „fortgesetzt“ erfolgte. Eine einmalige Tathandlung kann künftig ausreichen, um sich strafbar zu machen. Ein Beispiel wäre das Posten eines Nacktfotos ohne Einverständnis der betroffenen Person.

Tatbestand der Verhetzung ausgeweitet

Hetze und öffentliche Gewaltaufrufe gegen Einzelpersonen wegen ihrer (z.B. ethnischen oder religiösen) Gruppenzugehörigkeit sind künfig vom Verhetzungstatbestand umfasst. Bisher war es erforderlich, dass sich derartige Angriffe gegen die gesamte Bevölkerungsgruppe richten.

Transparentes Meldeverfahren

Auf den jeweiligen Plattformen soll sich künftig eine ständig erreichbare und leicht handhabbare Meldemöglichkeit befinden. Gemeldete Inhalte müssen je nach der Eindeutigkeit des strafbaren Inhaltes innerhalb von 24 Stunden bis zu 7 Tagen von den Plattformen gelöscht werden. In einem weiteren Schritt steht der Gang zu behördlichen Beschwerdestelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH offen.

Zustellungsbevöllmachtige*r

In Zukunft werden Plattformen verpflichtet sein, eine*n Zustellungsbevöllmächtigte*n als Ansprechperson für österreichische Behörden, Unternehmen und Bürger*innen zu ernennen.

Empfindliche Geldbußen

Bei systematischem Versagen der Plattformverantwortlichen gegen Hass im Netz drohen Geldbußen bis zu 10 Millionen Euro, damit auch Milliardenkonzerne den Opferschutz ernst nehmen.