16 Tage gegen Gewalt an Frauen
Start der UN-Kampagne „Orange the world“
Seit heute Montag, den 25. November 2024, erstrahlt das Bundesministerium für Justiz wieder in orange. Jedes Jahr markiert dieser Tag den Start der internationalen UN-Kampagne „Orange the World“, welche zwischen dem 25. November, dem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, und dem 10. Dezember, dem Internationalen Menschenrechtstag, stattfindet. Hierdurch soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass Gewalt an Mädchen und Frauen nach wie vor zu einer der am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen zählt.
Gewalt kann viele Gesichter haben. Sie umfasst neben körperlicher und sexueller auch psychische Gewalt. Sie kann zu Hause stattfinden, aber beispielsweise auch in der Schule, bei der Arbeit, auf der Straße oder im digitalen Raum. Die Auswirkungen von Gewalt betreffen dabei nicht nur die Frauen und Mädchen selbst, sondern auch ihre Kinder, Familien, Freundinnen und Freunde und somit die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit.
Wie schon in der Istanbul-Konvention des Europarats aus dem Jahr 2011 festgehalten, ist Gewalt gegen Frauen ein strukturelles Problem, das auf das historisch gewachsene ungleiche Machtverhältnis zwischen Frauen und Männern zurückzuführen ist. Frauen und Mädchen sind einer größeren Gefahr von geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt als Männer und von häuslicher Gewalt unverhältnismäßig stark betroffen. Deshalb wurden im vergangenen Jahr eine Vielzahl von Maßnahmen gesetzt, die Gewaltprävention fördern und den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt stärken sollen.
Maßnahmen der österreichischen Justiz
Gewaltambulanzen: Kostenfreie, verfahrensunabhängige klinisch-forensische Untersuchungen für Betroffene von Gewalt
In Verfahren wegen körperlicher und/oder sexueller Gewalt ist es für Betroffene besonders wichtig, möglichst früh und objektiv Beweise und Spuren der Tat zu sichern. Zeitnahe und gerichtstaugliche Untersuchungen sind zentral, um eine klare Beweislage zu schaffen und so die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung zu erhöhen. Bislang fehlten jedoch oft geeignete Anlaufstellen für Betroffene von Gewalt. Zu diesem Zweck richtete die Bundesregierung 2023 eine Steuerungsgruppe ein, die die Aufgabe erhielt, die konkreten Details zu den rechtlichen Voraussetzungen, zur Finanzierung, zur fachlichen Ausgestaltung und zur tatsächlichen Umsetzung der Gewaltambulanzen zu klären.
Mit dem Start dieses Projekts wurde ein bedeutender Schritt hin zum flächendeckenden Auf- und Ausbau von niederschwellig erreichbaren Untersuchungsstellen für Gewaltbetroffene in ganz Österreich gesetzt. Neben dem Bundesministerium für Justiz waren und sind auch das Innenministerium, das Sozialministerium sowie das Bundeskanzleramt – Frauensektion an dem Projekt beteiligt.
Leistungen der Gewaltambulanzen im Überblick
- Fach- und opfergerechte forensische Untersuchung: Verletzungen und Spuren von Gewalt werden so dokumentiert, dass sie bei einem möglichen späteren Strafverfahren als Beweismittel verwendet werden können
- verfahrensunabhängige und kostenlose Untersuchung für Gewaltbetroffene durch Gerichtsmediziner:innen und speziell geschulte Allgemeinmediziner:innen
- opfergerechter Untersuchungsraum an mindestens einem fixen Standort pro Modellregion; ländliche Gebiete werden durch mobile Teams und Schulungen abgedeckt
- Zusammenarbeit mit Opferschutzeinrichtungen, um Opfern beim Ausstieg aus Gewaltbeziehungen zu helfen und so weitere Übergriffe zu verhindern
- Ansprechstelle für niedergelassene Ärzt:innen und medizinisches Personal; so sollen Ärzt:innen beim richtigen Erkennen und Dokumentieren von Gewalt unterstützt werden
Was wurde bisher umgesetzt?
Zum Start des Pilotprojektes wurde in der Modellregion Süd die erste Gewaltambulanz in Graz eröffnet. (https://gerichtsmedizin.medunigraz.at/gewaltambulanz)
Derzeit befindet sich eine zweite Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene in Wien im Aufbau (Eröffnung voraussichtlich im 1. Quartal 2025).
Kontakt Gewaltambulanz Graz
- Dienstag bis Donnerstag: 08.00 bis 16.00 Uhr
- Freitag 08.00 Uhr bis Montag 16.00 Uhr
- sowie an Feiertagen
- Tel.: +43 664 84 38 241