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Korruptionsstrafrecht-Neu: Strengere Spielregeln für saubere Politik

Mit dem verschärften Korruptionsstrafrecht geht die Bundesregierung entschieden gegen Korruption vor: Strafbarkeitslücken, die der Ibiza-Skandal und die Geschehnisse der jüngeren Vergangenheit aufgezeigt haben, werden geschlossen.

Mit dem verschärften Korruptionsstrafrecht geht die Bundesregierung entschieden gegen Korruption vor: Sie schließt die Strafbarkeitslücken, die der Ibiza-Skandal und die Geschehnisse der jüngeren Vergangenheit aufgezeigt haben. Damit kann künftig noch entschiedener gegen all jene vorgegangen werden, die sich ungerechtfertigten Einfluss auf die Politik erkaufen wollen.

Dass 90% der Österreicher:innen laut einer Demokratiemonitor-Umfrage meinen, die Politik habe ein Korruptionsproblem, zeigt wie wichtig diese Reform ist. Die neuen Verschärfungen im Korruptionsstrafrecht  sind ein wichtiger Schritt, um das verlorene Vertrauen der Bevölkerung in die Politik zurückzugewinnen und Korruption einen wirksamen Riegel vorzuschieben.

Der Gesetzesentwurf, der am Anfang Jänner 2023 für 8 Wochen in Begutachtung geschickt wurde, enthält im Wesentlichen folgende Änderungen:

Mandatskauf wird strafbar

Gekaufte Mandate beeinträchtigen die Demokratie. Deshalb soll sich niemand einen Platz im Nationalrat oder den Landtagen erkaufen können. Auch für Dritte wird es künftig strafbar sein, durch Zuwendungen „ihrem“ Kandidaten oder „ihrer“ Kandidatin einen günstigen Listenplatz zu verschaffen.

Strengere Regeln für Politiker:innen, die für ein Amt kandidieren

Der sogenannten „Vorab-Korruption“ wird durch die neuen Verschärfungen ein Riegel vorgeschoben: Bereits wenn jemand als Kandidat:in für ein Amt antritt und dabei einen Vorteil annimmt und als Gegenleistung ein pflichtwidriges Amtsgeschäft verspricht, ist das künftig sofort strafbar. Dies gilt für alle Personen, die sich in einem Wahlkampf befinden, wie beispielsweise Nationalrats- und Landtagsabgeordnete, aber auch Gemeinderäte. Explizit erfasst sind auch Minister:innen und die Mitglieder von Landesregierungen sowie andere Amtsträger:innen wie Generalsekretär:innen oder Sektionsleiter:innen.

Höhere Strafen bei Korruptionsdelikten

Um Fälle schwerster Korruption (ab einer Bestechungssumme von 300.000 Euro) wirksamer bekämpfen zu können und um entsprechende Abschreckungen zu erzielen, werden bei den Korruptionsdelikten neue höhere Strafrahmen eingeführt. Bei Bestechung/Bestechlichkeit beträgt die Höchststrafe dann 15 Jahre Freiheitsstrafe.

Weitere Schwerpunkte

Die Reform führt darüber hinaus zum Verlust der Wählbarkeit bei einer Verurteilung wegen Korruption und ermöglicht höhere Strafen im Verbandsverantwortlichkeitsgesetz sowie strengere Regeln für gemeinnützige Vereine.

Nach Ende der Begutachtungsfirst am 9. März 2023 wird der Entwurf dem parlamentarischen Prozess zur Beschlussfassung zugeführt.

PK Korruptionsstrafrecht