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Baumhaftung: Justizministerin Zadić unterzeichnet Österreichische Baumkonvention

Klärung von Haftungsfragen zentral für nachhaltigen Schutz von Baumbeständen

Vergangene Woche unterzeichnete Justizministerin Alma Zadić gemeinsam mit Umweltstadtrat Jürgen Czernohorsky die Österreichische Baumkonvention im Wiener Rathauspark.

Die von der Plattform „Zukunft mit Bäumen – Bäume mit Zukunft“ initiierte Konvention stellt neben dem Schutz von Bäumen und Wäldern in Österreich auch Fragen der Haftung in den Mittelpunkt und zielt darauf ab, eine ausgewogene Lösung in beiden Bereichen zu finden. Mehr als 70 Institutionen und Personen haben die Konvention seit Anfang Juni bereits unterschrieben, darunter auch Klimaschutzministerin Leonore Gewessler, die Tiroler Landeshauptmann-Stellvertreterin Ingrid Felipe und die steirische Landesrätin Ursula Lackner.

Anlass für die Gründung der Plattform waren immer häufigere „Sicherheitsschnitte“ und Fällungen von Bäumen in Parks, Alleen und Siedlungen. Diese werden aufgrund zunehmender Klagen durchgeführt, um die Baumbesitzer*innen vor möglichen Haftungsfolgen rechtlich abzusichern. Dadurch gehen wertvolle Baumbestände schrittweise verloren, wie auch eine Studie des Umweltbundesamtes aus 2019 bestätigt: Demnach sind fast ein Viertel aller Waldflächen Österreichs – also insgesamt 959.029 Hektar – von derartigen „Sicherheitsschnitten“ bedroht.

 „Ziel ist es den Lebensraum Wald, aber auch die Natur im urbanen Raum ganzheitlich zu erfassen und vor allem auch zu bewahren“, erklärte Justizministerin Zadić. „Als Justizministerin ist es mir ein besonderes Anliegen, hier die Fragen der Haftung zu klären. Wir sind schon seit Längerem gemeinsam mit der Plattform Baumkonvention darum bemüht, gute und ausgewogene Lösungen für die diesbezüglich auftretenden Fragen zu finden. Einerseits muss Unfällen vorgebeugt werden. Andererseits sollen Bäume und damit die Natur nicht unnötig beschnitten werden. Es braucht eine Balance der Interessen und eine sorgfältige Weiterentwicklung des Gesetzesrechts.“

Das Bundesministerium für Justiz hat bereits einen Entwurf für ein Gesetz erstellt, mit dem eine eigenständige Regelung über die schadenersatzrechtliche Haftung des Baumhalters im ABGB geschaffen werden soll. Dieser Entwurf wird in einer eigens dafür eingerichteten Arbeitsgruppe eingehend beraten; die Arbeitsgruppe hat schon mehrmals getagt; weitere Sitzungen werden noch stattfinden. Der Entwurf wird voraussichtlich etwa zum Herbstbeginn einem allgemeinen Begutachtungsverfahren zugeleitet werden.

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