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Das neue Erwachsenenschutzrecht im Überblick

Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Grundsätze und Neuerungen des Erwachsenenschutzrechts. Die Informationen stehen auch zum Download in englischer Sprache zur Verfügung.

Mit 1. Juli 2018 trat das neue Erwachsenenschutzgesetz in Kraft: aus „Sachwalter:innen“ wurden „Erwachsenenvertreter:innen“. Damit ging eine umfassende Neuerung einher, welche einen Paradigmenwechsel zum Wohle der Betroffenen darstellt:

Die Sachwalterschaft sollte dem Schutz der Betroffenen dienen. Oftmals wurde sie jedoch weniger als Rechtsschutz für die betroffenen Personen, sondern eher als Service für den Rechtsverkehr gesehen. Man könnte auch sagen, im Mittelpunkt stand die „Verlässlichkeit des Geschäftsverkehrs“ und nicht die Interessenlage des Betroffenen. In vielen Fällen ging es auch um fehlende Unterstützung und Zuwendung, hier hat die Sachwalterschaft oftmals eine „Lückenbüßerfunktion“ eingenommen. Dabei hat sich auch gezeigt, dass oft schon sehr früh der Ruf nach einer:einem Sachwalter:in kommt, ohne dass man sich je mit der betroffenen Person selbst auseinandergesetzt hätte. Aufgrund einer stark steigenden Anzahl an Sachwalterschaften (alleine von 2003 bis 2015 haben sich die Sachwalterschaften von ca. 30.000 auf ca. 60.000 verdoppelt) war daher grundlegender und dringender Änderungsbedarf gegeben.

Das neue Erwachsenenschutzgesetz stellt den betroffenen Menschen in den Mittelpunkt, um Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit möglichst lange und umfassend zu erhalten. Die Entscheidungsfähigkeit der Betroffenen wird auch im Bereich der Personen- und Familienrechte wesentlich gestärkt. Der Aufbau der Vertretungsmöglichkeiten basiert künftig auf vier Säulen mit unterschiedlich weitgehenden Befugnissen und fördert ein stärkeres Hinschauen, Reflektieren und Differenzieren aller Beteiligten. Damit soll für jede Situation die bestmögliche Lösung gefunden werden, um der betroffenen Person so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Handeln zu ermöglichen.

Besonders erfreulich ist auch, dass mit der Entstehung des Gesetzes ein neuer Prozess der Mitgestaltung entstanden ist. In die Neugestaltung des Erwachsenenschutzes waren alle betroffenen Personen und Personengruppen durch regelmäßigen Dialog über einen Zeitraum von über zwei Jahren intensiv eingebunden. In Arbeitsgruppen, die sich unter anderem aus Mitgliedern der Anwaltschaft, Behinderteneinrichtungen, Senior:innen-Vertreter:innen, Heimvertreter:innen, Sachwaltervereinen sowie der Volksanwaltschaft zusammengesetzt haben, wurde intensiv und konstruktiv diskutiert und an einer gemeinsamen Lösung für den neuern Erwachsenenschutz gearbeitet. Besonderer Wert wurde dabei auf die Beteiligung der Betroffenen selbst gelegt. Mit dieser Form der Beteiligung haben wir einen Maßstab gesetzt, die auch in künftigen Reformprozessen, insbesondere in sozialen Bereichen, beispielgebend sein wird.

Downloads:

Kurzbroschüre "Das neue Erwachsenenschutzrecht" (Stand Juli 2017) (PDF, 1 MB)

Kurzbroschüre Englisch (PDF, 2 MB)