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Vergaberecht in Österreich

Das Vergaberecht regelt die Beschaffung von Leistungen (Liefer-, Bau- und Dienstleistungen) durch öffentliche Auftraggeber:innen und Sektorenauftraggeber:innen nach den Regeln des Bundesgesetzes über die Vergabe von Aufträgen, BVergG 2018, BGBl. I Nr. 65/2018, und den vergabespezifischen Rechtsschutz nach dem BVergG 2018 sowie nach den Vergabenachprüfungsgesetzen der Länder. Das Vergaberecht hat seine kompetenzrechtliche Grundlage in Art. 14b B-VG.

Teil des Vergaberechts ist auch das Konzessionsvergaberecht nach dem BVergKonz 2018 und die Vergabe von Aufträgen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich nach dem BVergGVS 2012

Das Bundesministerium für Justiz ist auch für die Beschaffung und den Einsatz sauberer Straßenfahrzeuge zuständig (Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz).

Im Bereich des Vergaberechts bestehen unmittelbar anwendbare Rechtsakte der Europäischen Union (Verordnungen). Diese Verordnungen sind von den öffentlichen Auftraggebern unmittelbar anzuwenden und bedürfen keiner gesonderten Umsetzung in das nationale Vergaberecht.

Die jeweiligen Erläuterungen werden untenstehend zum Download angeboten. Ebenso finden Sie hier nähere Informationen zu den geltenden Rechtstexten (Gesetze, Verordnungen und Kundmachungen) im österreichischen Vergaberecht.

Der österreichische Aktionsplan für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung (naBe) dient als Vorbild für einen verantwortungsvollen und sorgsamen Umgang mit Ressourcen, um die Umwelt zu schützen und nächsten Generationen eine lebenswerte Zukunft zu bieten. Die öffentliche Hand bietet mit den naBe-Kriterien die notwendige Unterstützung für eine nachhaltige Beschaffung.

Ministerratsvortrag Nationaler Aktionsplan zur Förderung einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung 2021 (PDF, 416 KB)

Nationaler Aktionsplan zur Förderung einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung 2020 (2021) - Beilage (PDF, 2 MB)

Nationaler Aktionsplan zur Förderung einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung 2020 (2021) - Vorblatt und WFA (PDF, 277 KB)

Ministervortrag Nationaler Aktionsplan zur Förderung einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung 2010 (PDF, 195 KB)

Ministerratsvortrag Nationaler Aktionsplan zur Förderung einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung 2018 (PDF, 78 KB)

Verbindlicherklärungen im Bereich der einzelnen Bundesministerien

Unter innovationsfördernder öffentlicher Beschaffung wird der Einsatz von neuen Herangehensweisen im Beschaffungsprozess und/oder die Beschaffung von neuen, besseren und effizienteren bzw. effektiveren Lösungen („Innovationen“) im Verhältnis zu den bisher eingesetzten Lösungen verstanden. Um Innovationskapazitäten der Unternehmen zu steigern und neue Märkte für neue Innovationen zu schaffen werden neben angebotsseitigen Maßnahmen zunehmend nachfrageseitige Ansätze interessanter. Dazu wurde das „Leitkonzept für eine innovationsfördernde öffentliche Beschaffung“ als Herzstück der nachfrageseitigen Instrumente der Innovationspolitik geschaffen.

Mehr Informationen zur innovationsfördernden öffentlichen Beschaffung finden Sie hier.

Leitkonzept für eine innovationsfördernde öffentliche Beschaffung

Hier finden Sie das IT-Beschaffungshandbuch 2003, welches bei IT-Lieferungen und IT-Dienstleistungen an die Republik Österreich zur Anwendung kommt:

IT-Beschaffungshandbuch (PDF, 252 KB)