Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Rechtsschutz im Straf- und Maßnahmenvollzug

Beschwerdemanagement

Die Abt II 1 der Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen ist für Grundsatzfragen, Fortentwicklung, Rechtsschutz, rechtliche sowie internationale Angelegenheiten zuständig. In dieser Abteilung ist seit 1. Juli 2015 die Kompetenzstelle Rechtsschutz eingerichtet.


Die Aufgabenfelder der Kompetenzstelle umfassen:

  • die inhaltliche Bearbeitung von Aufsichtsbeschwerden Inhaftierter, die an die Oberste Vollzugsbehörde gerichtet sind (§ 122 StVG),
  • die Mitwirkung an der Beantwortung der Anfragen der Volksanwaltschaft,
  • die Bearbeitung sowie Dokumentation von vollzugsgerichtlicher Rechtsprechung samt Erhebung von Amtsbeschwerden (§ 121 Abs 5 StVG).
  • Der Schwerpunkt der Organisationseinheit liegt schließlich auf der Optimierung des Beschwerdemanagements und dem Aufbau eines Beschwerdecontrollings.

Die seit Bestehen gesetzten Initiativen führten zur Entwicklung und Etablierung von Standards für ein präventiv orientiertes Beschwerdemanagement in der Vollzugsverwaltung sowie zur Einführung eines elektronischen Beschwerderegisters und dessen Weiterentwicklung zum Modul „Beschwerdeverfahren“ im elektronischen Vollzugsmanagement.

Ausgehend vom Grundsatz, dass behördliche Entscheidungen in einem Rechtsstaat überprüf- und hinterfragbar sein müssen, gilt es mit in Beschwerden oder Anfragen geäußerter Kritik sachlich und professionell umzugehen. In einer präventiv orientierten Beschwerdemanagementstruktur kommt jeder und jedem Bediensteten eine wesentliche Rolle zu. Die Befassung mit beschwerdegeneigten Umständen und deren Klärung ist ein allgemeiner Auftrag an alle Strafvollzugsbediensteten in Ausübung ihrer insbesondere erzieherischen, anleitenden und unterstützenden Tätigkeit (Prävention).

Beschwerden sind nicht nur ein Gradmesser für das Klima in Justizanstalten, sondern können auch ein Hinweis auf strukturelle Probleme sein. Für Verantwortungsträger:innen jeder Ebene gilt, dass Beschwerdemanagement immer auch Qualitätsmanagement ist. Effektive Beschwerdeprozesse beinhalten daher insbesondere auch eine inhaltliche Rückmeldung an die vom Beschwerdekonflikt betroffenen Personen. Deren Gestaltung und Lenkung sowie die Ortung und Lösung struktureller Probleme hat oberste Priorität und bedarf einer validen Datengrundlage.

Durch die Einführung des Beschwerderegisters und dessen Ausbau in das eVM-Modul „Beschwerdeverfahren“ wurden nicht nur standardisierte Datenerfassungsmöglichkeiten geschaffen, sondern auch modernes digitales und Verwaltungsebenen übergreifendes Arbeiten ermöglicht.