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Hasskriminalität

Informationen zu Hasskriminalität (Vorurteilskriminalität/Hate Crimes) und was die Justiz zur Bekämpfung derartiger Straftaten beitragen kann

In diesem Bereich finden Sie Informationen zu Hasskriminalität (Vorurteilskriminalität/Hate Crimes), worum es sich dabei genau handelt, wer davon betroffen ist, unter welchen negativen Folgen und Auswirkungen die Betroffenen von Hasskriminalität leiden und was die Justiz zur Bekämpfung derartiger Straftaten beitragen kann.

Was ist Hasskriminalität?

Als vorurteilsmotivierte Straftaten (auch „Vorurteilskriminalität“, „Hasskriminalität“ oder „Hate Crimes“ genannt) werden gerichtlich strafbare Handlungen bezeichnet, die aufgrund der tatsächlichen oder vermeintlichen Zugehörigkeit der geschädigten Person zu einer Gruppe begangen werden, die der:die Täter:in ablehnt. Die Täter:innen wählen das Opfer also gerade deswegen aus, weil es für eine Gruppe steht, die sie ablehnen. Diese Straftaten richten sich häufig gegen Leib und Leben, oder die Würde des Opfers.

Hate Crimes zielen auf Identitätsmerkmale des Opfers wie Geschlecht, Alter, Behinderung, Hautfarbe, ethnische oder nationale Herkunft, Religion, sexuelle Orientierung, sozialen Status oder Weltanschauung ab.

Laut der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zählt Hasskriminalität zu den gravierendsten Formen der Diskriminierung und stellt eine fundamentale Verletzung der Grundrechte dar (vgl. Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, Link: Hasskriminalität | European Union Agency for Fundamental Rights (europa.eu).

Wer ist von Hasskriminalität betroffen?

Diese Straftaten richten sich oft gegen Mitglieder besonders schutzwürdiger Gruppen. Dabei handelt es sich nicht nur um breit anerkannte Gruppen, z.B. religiös oder rechtlich geschützte Minderheiten, sondern auch um marginalisierte Bevölkerungsteile, die kaum über eine Lobby verfügen, z.B. isolierte alte Menschen, Menschen, die in Armut leben, Wohnungslose, psychisch Erkrankte, suchtkranke Menschen, Sexarbeiter:innen, etc.

Das Opfer wird meist nicht wegen seiner Identität, sondern wegen seines spezifischen Merkmals ausgewählt, ein Angriff gilt daher nicht nur der einzelnen Person, sondern der gesamten Gruppe. Die Tat löst somit nicht nur beim Opfer, sondern auch bei dessen Identitätsgruppe Verunsicherung und Verängstigung aus (vgl. https://www.bmi.gv.at/408/Projekt/start.aspx).

Was sind die Folgen für die Betroffenen?

Die gesundheitlichen, psychosozialen und emotionalen Folgen für Opfer von Hate Crimes sind generell stärker als bei vergleichbaren Straftaten, wo diese Motive fehlen. Dies liegt auch daran, dass Hate Crimes gezielt auf ein spezifisches Merkmal abzielen und betroffene Personen daher in vielen Fällen nicht nur einmal, sondern regelmäßig davon betroffen sind.

Besonders stark ausfallen bzw. länger anhalten können:

  • Angst-, Scham- und Wutgefühle
  • erhöhtes Bewusstsein für Verwundbarkeit
  • Verlust von Selbstvertrauen und allgemeinem sozialen Vertrauen
  • Probleme bei der Arbeit, in der Schule, mit Familienmitgliedern und Freunden
  • Schlafprobleme
  • psychosomatische Beschwerden und psychische Erkrankungen

Diese negativen Folgen betreffen u.a. das subjektive Sicherheitsempfinden und das Vertrauen in Polizei und Justiz.

Link: Home - Opfernotruf (opfer-notruf.at)

Konsequenzen für weitere Menschen

Täter:innen senden durch die Tat eine Botschaft der Ablehnung an die gesamte Identitätsgruppe („Message-Crime“); so können auch andere Personen, die dieser Gruppe angehören, von den negativen Auswirkungen betroffen sein und Verunsicherung sowie Angstgefühle verspüren.