Sanktionen im Vergabebereich
Hier finden Sie nähere Informationen zu Sanktionsmaßnahmen in den Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens sowie zu den Ausnahmegenehmigungen von diesem Sanktionsregime.
Das Bundesgesetz über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens, BGBl. I 150/2022, wurde am 7.10.2022 kundgemacht und trat am 8.10.2022 in Kraft. Die derzeit gültige Fassung des Gesetzes finden Sie hier. Die Erläuterungen zu diesem Gesetz werden untenstehend zum Download angeboten.
Auf Grund des § 2 Abs. 3 dieses Bundesgesetzes hat die Bundesregierung am 8.10.2022 die Verordnung über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens, BGBl. II 375/2022, erlassen. Die derzeit gültige Fassung dieser Verordnung finden Sie hier. Die Erläuterungen zu dieser Verordnung werden untenstehend zum Download angeboten.
Downloads:
- Erläuterungen zum Bundesgesetz (PDF, 113 KB)
- Erläuterungen zur Verordnung (PDF, 221 KB)
- Rundschreiben - Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens (PDF, 469 KB)
- Rundschreiben - FAQs betreffend Sanktionen gegen Russland im Bereich des öffentlichen Auftragswesens (PDF, 741 KB)
- Rundschreiben - Sanktionen gegen die Russische Föderation (PDF, 603 KB)
- Rundschreiben - Teilnahme von Unternehmen aus der Russischen Föderation an Vergabeverfahren in Österreich (PDF, 511 KB)
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