Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Sterbehilfe

Was ist Sterbehilfe?

Manche Menschen möchten sterben.
Zum Beispiel, weil sie eine schlimme Krankheit haben.
Vielleicht kann man die Krankheit nicht heilen.
Oder der kranke Mensch hat starke Schmerzen.

Deshalb möchten manche Menschen ihr Leben selber beenden.
Dazu sagt man auch Selbst-Mord, Selbst-Tötung oder Suizid.

Manche Menschen können einen Suizid aber nicht alleine machen.
Zum Beispiel, weil sie sich nicht bewegen können.

Sie brauchen Hilfe von anderen Menschen,
um ihr Leben zu beenden.

Wenn eine Person einem anderen Menschen dabei hilft,
dass der Mensch sich selber töten kann:
Dann sagt man dazu Sterbehilfe.

Sterbehilfe war lange Zeit verboten

Sterbehilfe war in Österreich lange Zeit verboten.
Und auch das war verboten:
Wenn man zu einer Person gesagt hat,
sie soll ihr Leben selber beenden.

Wenn man einem Menschen beim Sterben geholfen hat,
dann konnte man dafür bestraft werden.

Man musste dann ins Gefängnis:
Zwischen 6 Monaten und bis zu 5 Jahren.

Ein neues Gesetz: Das Sterbeverfügungsgesetz

Am 11.12.2020 hat der Verfassungsgerichtshof festgestellt: Die Strafbarkeit der
Beihilfe zum Suizid widerspricht der Verfassung. Das Recht der einzelnen Person auf
freie Selbstbestimmung war dadurch verletzt.

Seit 1.1.2022 gilt in Österreich das Sterbeverfügungsgesetz. Seit diesem Tag ist auch
nicht mehr jede Beihilfe zur Selbsttötung strafbar.

Mit dem Sterbeverfügungsgesetz wurde auch der Ausbau der Hospiz- und
Palliativ-Versorgung beschlossen. Das ist die Versorgung von schwer kranken
Menschen am Ende ihres Lebens.

Hier können Sie das Sterbeverfügungsgesetz in einfacher Sprache herunterladen:

Sterbeverfügungsgesetz (PDF, 92 KB)