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Soziales und kulturelles Förderwesen österreichischer Verwertungsgesellschaften Anstieg von Finanzierungen von sozialen und kulturellen Einrichtungen (SKE) in 2022

Die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften ist als eigenständige Behörde dem Bundesministerium für Justiz nachgeordnet. Ihr obliegt die Überwachung und Überprüfung der in Österreich tätigen Verwertungsgesellschaften und unabhängigen Verwertungseinrichtungen. Derzeit gibt es in Österreich neun Verwertungsgesellschaften, die in unterschiedlichen Bereichen der Kunst- und Kulturlandschaft (z.B. Musik, Literatur, Film) tätig sind und urheberrechtliche Ansprüche zugunsten ihrer Bezugsberechtigten auf kollektiver Basis wahrnehmen.

Teil des Tätigkeitsprofils der Verwertungsgesellschaften ist auch die Verwaltung von sozialen und kulturellen Zwecken dienenden Einrichtungen (kurz: SKE). Diese werden aus einem Teil der Einnahmen der Verwertungsgesellschaften finanziert – für die Speichermedienvergütung (Privatkopienvergütung) ist dies sogar im Umfang von 50% zwingend vorgeschrieben – und zu Gunsten sozialer und kultureller Anliegen verwendet. SKE dienen zum einen dazu, Bezugsberechtigte von Verwertungsgesellschaften oder deren Angehörige in sozialen Not- und Härtefälle finanziell zu unterstützen. Zum anderen tragen kulturfördernde Maßnahmen aus den SKE zur Verwirklichung wertvoller Projekte und zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses bei.

Effektiv haben die Verwertungsgesellschaften im Jahr 2022 ihren SKE in Summe € 19 Mio. zugeführt und damit um € 2,6 Mio. mehr als im Vorjahr. Zur Auszahlung gelangten in Summe € 17,4 Mio., wobei der Großteil der Mittelvergabe im Jahr 2022 mit rund 43% durch den AKM-Konzern erfolgte. Insgesamt bewegt sich die Mittelverwendung mehr in Richtung der Förderung kultureller Zwecke. Der Gesamtbestand unausgeschöpfter SKE-Mittel ist mit € 63 Mio. am Ende des Jahres 2022 im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen, und entfällt überwiegend auf die im Bereich der Musik tätigen Verwertungsgesellschaften.  

Die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften veröffentlicht jährlich einen Bericht über das Ausmaß und die Verwendung von SKE-Mitteln seitens österreichischer Verwertungsgesellschaften. Der Bericht liefert ein ganzheitliches Bild darüber, welche Einrichtungen im jeweiligen Jahr von den Verwertungsgesellschaften betrieben wurden, in welcher Höhe und aus welcher Einnahmequelle diese gespeist wurden und wie das vorhandene Vermögen im Berichtszeitraum verwendet wurde.

Den behördlichen SKE-Bericht für das Jahr 2022 wie auch die Berichte vergangener Perioden finden Sie auf der der Website der Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften unter www.justiz.gv.at/avg.

Rückfragen & Kontakt
Bundesministerium für Justiz

Sina Bründler

Ressortmediensprecherin

Telefon: +43 676 89 89 12 070

E-Mail: medienstelle.ressort@bmj.gv.at