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16 Tage gegen Gewalt an Frauen

Orange the World

Seit dem vergangenen Samstag erstrahlt das Bundesministerium für Justiz auch dieses Jahr wieder in orange. Dies geht zurück auf die UN-Kampagne „Orange the World“, welche jährlich zwischen dem 25. November, dem internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, und dem 10. Dezember, dem Internationalen Menschenrechtstag, stattfindet. Hierdurch soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass Gewalt an Frauen nach wie vor zu einer der am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen zählt. 

16 Tage gegen Gewalt, BMJ
  Foto BMJ/Nasr

Gewalt kann viele Gesichter haben und umfasst neben körperlicher und sexueller auch psychische Gewalt. Sie kann zu Hause stattfinden, aber beispielsweise auch in der Schule, bei der Arbeit, auf der Straße oder im digitalen Raum. Die Auswirkungen von Gewalt betreffen dabei nicht nur die Frauen und Mädchen selbst, sondern auch ihre Kinder, Familien, Freundinnen und Freunde und somit die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit.

Wie schon in der Istanbul-Konvention des Europarats aus dem Jahr 2011 festgehalten, ist Gewalt gegen Frauen ein strukturelles Problem, das auf das historisch gewachsene ungleiche Machtverhältnis zwischen Frauen und Männern zurückzuführen ist. Frauen und Mädchen sind einer größeren Gefahr von geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt als Männer und von häuslicher Gewalt unverhältnismäßig stark betroffen. Deshalb wurden im vergangenen Jahr eine Vielzahl von Maßnahmen gesetzt, die Gewaltprävention fördern und den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt stärken sollen.

Maßnahmen

Gewaltprävention bedeutet dabei vor allem, bei den Tätern anzusetzen. Seit Juli 2022 können daher im Verfahren bei einstweiligen Verfügungen Gefährder auch durch Gerichte zu einer Gewaltpräventionsberatung verpflichtet werden, wenn sie hierzu nicht bereits nach dem Sicherheitspolizeigesetz verpflichtet wurden. Die Teilnahmekosten hierfür trägt der Bund.

Zudem setzt sich die Justizministerin dafür ein, dass im hochsensiblen Bereich der häuslichen Gewalt sämtliche Ermittlungsansätze und Beweismittel vollständig ausgeschöpft werden. Hierzu wurden die Richtlinien für Staatsanwält:innen bei Delikten im sozialen Nahraum überarbeitet und unter anderem eine häufigere Teilnahme der Staatsanwaltschaften an sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen vorgesehen. Eine enge und gute Zusammenarbeit sämtlicher involvierter Behörden, Organisationen und Vereine kann dabei helfen, Gewalt zu verhindern und dort einzugreifen, wo Hilfe benötigt wird.

Seit 2021 findet daran anknüpfend ein jährlicher Erfahrungsaustausch zum Thema "Gewalt im sozialen Nahraum" statt, an dem neben Staatsanwaltschaften, Gerichten und dem Bundeskriminalamt auch Vertreter:innen von Opferschutzeinrichtungen, Neustart und der Rechtsanwaltschaft in Austausch treten und gemeinsam Verbesserungsansätze erarbeiten. Auch der Schaffung einer besseren Datenlage durch eine einheitliche Definition von Gewalt im sozialen Nahraum kommt hier besondere Bedeutung zu, um neue Präventions- und Interventionsmöglichkeiten erarbeiten zu können. Ebenso wird laufend in die richterliche und staatsanwaltschaftliche Aus- und Fortbildung investiert, um vor allem für die Themen "Gewalt gegen Frauen" sowie "häusliche Gewalt" zu sensibilisieren. 

Mit der Ausweitung und Stärkung der psychosozialen und juristischen Prozessbegleitung sowie der gesetzlichen Verankerung der Vertretungsbefugnis von Opferschutzeinrichtungen wurden weiterere wichtige Schritte gesetzt, um Gewalt im sozialen Nahraum effektiv entgegenzuwirken und Betroffenen rasch und unbürokratisch Hilfe anbieten zu können. 

Orange the World 2023 - Bundesministerin für Justiz
Bundesministerin Alma Zadić Foto BMJ/Nedic

Hilfe

Ein niederschwelliges Hilfsangebot finden Opfer von Gewalt auf der Website Hilfe bei Gewalt (hilfe-bei-gewalt.gv.at). Hier stehen Betroffenen telefonische Beratung und ein Sofort-Chat zur Verfügung. Außerdem finden sich hier Informationen zur kostenlosen psychosozialen und juristischen Prozessbegleitung und eine Liste mit verschiedensten Einrichtungen, an die Opfer verschiedener Formen von Gewalt sich wenden können.

Diese Maßnahmen sollen einen Beitrag zum Ziel der Istanbul-Konvention leisten, ein Europa zu schaffen, das frei von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist. Die 16 Tage gegen Gewalt an Frauen sollen Bewusstsein hierfür schaffen und ein wichtiges Zeichen setzen. Dass der letzte Tag dieses Zeitraums auf den internationalen Menschenrechtstag fällt, ist aber auch ein Symbol dafür, dass Gewalt alle etwas angeht und niemals akzeptiert werden darf, ganz egal, gegen wen sie sich richtet.

Links:

Hilfe bei Gewalt (hilfe-bei-gewalt.gv.at)

16 Tage gegen Gewalt, BMJ
  Foto BMJ/Nasr