Digital Services Act
Neue Regeln für den elektronischen Geschäftsvekehr
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 15. Dezember 2020 ihren Vorschlag für eine Verordnung der Europäischen Parlaments und des Rates über einen Binnenmarkt für digitale Dienste („Digital Services Act“) und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (COM (2020) 825 final). Dieser Vorschlag einer Verordnung über digitale Dienste zielt ab auf den besseren Schutz von Verbraucher:innen und ihrer Grundrechte im Internet, die Schaffung eines leistungsfähigen und klaren Transparenz- und Rechenschaftsrahmen für Online-Plattformen sowie die Förderung von Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit am Binnenmarkt.
Der Vorschlag des „Digital Services Act“ ist dabei Teil eines umfassenderen, von der Europäischen Kommission entworfenen Paktes an neuen Vorschriften für alle digitalen Dienste sowie soziale Medien, Online-Marktplätze und andere Plattformen, die in der Europäischen Union tätig sind. Zweiter Teil dieses Paktes ist der Vorschlag einer Verordnung eines „Digital Markets Act“ (COM (2020) 842 final), der ein ex-ante Regulierungsinstrument für große Online-Plattformen mit erheblichen Netzwerkeffekten beinhaltet, die als „Gatekeeper“ im Binnenmarkt der Europäischen Union fungieren sowie die Möglichkeit gezielter Marktuntersuchungen. Dieser Rechtsakt wird führend vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreut.
Am 25. November 2021 einigte sich der Rat nach intensiven Verhandlungen auf eine allgemeine Ausrichtung zum Gesetz über digitale Dienste, am 20. Jänner 2022 beschloss auch das Europäische Parlament seine Abänderungsvorschläge zu dem Dossier. Damit wurde der Weg für den Start der Verhandlungen zwischen den europäischen Co-Gesetzgebern eröffnet, die am 31. Jänner 2022 mit einem ersten politischen Trilog eingeleitet wurden. Am 23. April 2022 erzielten Rat und Europäisches Parlament schließlich eine vorläufige politische Einigung über den "Digital Services Act". Die erzielte vorläufige Einigung muss nach Finalisierung des Texts noch vom Rat und vom Europäischen Parlament formell gebilligt werden. Nach derzeitigem Stand wird der "Digital Services Act" nach seiner Verabschiedung in der gesamten EU unmittelbar anwendbar sein und fünfzehn Monate nach seinem Inkrafttreten, frühestens aber ab dem 1. Januar 2024 gelten; für sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen allerdings schon vier Monate nach ihrer Benennung als solcher Dienst.
Downloads:
- Koordinierter Konsultationsbeitrag des Bundesministeriums für Justiz (PDF, 256 KB)
- Zusammenfassung zu den wesentlichen eCommerce-rechtlichen Aspekten der eingelangten Stellungnahmen (PDF, 483 KB)
Weiterführende Informationen:
- Konsultationsverfahren der Europäischen Kommission zum Digital Service Act
- Gesetz über digitale Dienste: mehr Sicherheit und Verantwortung im Online-Umfeld
- Allgemeine Ausrichtung des Rates zum "Digital Services Act" samt Erklärungen der Mitgliedstaaten
- Abänderungsvorschläge des Europäischen Parlaments zum "Digital Services Act"
- 4-Spaltendokument zum "Digital Services Act" (Stand 1. Februar 2022)
- Presseaussendung des Rates zur vorläufigen Einigung
- Presseaussendung des Europäischen Parlaments zur vorläufigen Einigung
- Presseaussendung der Europäischen Kommission zur vorläufigen Einigung