Europäischer Datenschutzbeauftragter
Der:Die Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) ist die unabhängige Datenschutzbehörde der Europäischen Union (EU), die dafür sorgt, dass alle EU-Organe und -Einrichtungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten den Schutz der Privatsphäre gewährleisten. Das allgemeine Ziel des/der EDSB besteht darin, den Datenschutz sowie den Schutz der Privatsphäre in der EU in Recht und Praxis zu stärken und durchzusetzen.
Der:Die EDSB wird vom Europäischen Parlament und vom Rat für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Die Wiederernennung ist zulässig.
Eine Reihe spezifischer Aufgaben des:der EDSB ist in der Verordnung (EU) Nr. 2018/1725 festgelegt. Seine wichtigsten Aufgabenfelder sind
- Kontrolle der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Organe und Einrichtungen der EU,
- Beratung der Organe und Einrichtungen der EU zu allen Fragen bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, insbesondere zu Vorschlägen für neue Rechtsvorschriften und
- Kooperation mit nationalen Datenschutzbehörden und anderen Aufsichtsorganen, um den Schutz personenbezogener Daten in der EU einheitlicher zu gestalten.
Die zentrale Plattform für die Zusammenarbeit des/der EDSB mit nationalen Datenschutzbehörden ist der Europäische Datenschutzausschuss.
Rechtsgrundlage
Die Rechtgrundlagen für den/die EDSB finden sich insbesondere in der Verordnung (EU) Nr. 2018/1725.