Datenschutz
Alle Menschen haben Anspruch auf Geheimhaltung der sie betreffenden personenbezogenen Daten. Dieser Anspruch ist in Österreich verfassungsrechtlich als Grundrecht verankert.
Der Bedarf der Gesellschaft an Informationen und das Interesse der bzw. des Einzelnen am Schutz ihrer bzw. Privatsphäre stehen einander gegenüber und sind im Einzelfall gegeneinander abzuwägen.
Andererseits gibt es aber auch berechtigte Interessen an der Verwendung von Daten.
Informieren Sie sich über Datenschutzrechte auf den Webseiten der Datenschutzbehörden, Beiräten und Beauftragten in Österreich und der Europäischen Union.