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Haftung für Schäden durch Bäume

Justizministerin Zadić traf Fachleute und Interessenvertreter*innen
Justizministerin Zadić traf Fachleute und Interessenvertreter*innen. Foto (c) BKA / Dunker

Die Rechtslage wird evaluiert

Bäume bedürfen regelmäßiger Kontrolle und Pflege. Damit sollen auch Sicherheitsrisiken vermieden werden. Oft herrscht Verunsicherung darüber, wie weit die Haftung wirklich reicht, wenn einmal jemand zu Schaden kommt. Häufig werden deshalb Bäume mehr als nötig zurückgeschnitten oder überhaupt gefällt, um das Risiko einer Haftung auszuschließen. Dabei ist die Rechtsprechung keineswegs besonders streng; seit vielen Jahren ist kein*e Waldeigentümer*in oder Baumhalter*in mehr von den Gerichten zur Haftung für ein Schadensereignis herangezogen worden. Dennoch ist die Haftungsangst weit verbreitet; und das ist ein Problem für den Baum- und Waldbestand.

Das Regierungsprogramm sieht eine Evaluierung der haftungsrechtlichen Sorgfaltsanforderungen bei der Kontrolle und Pflege von Bäumen und Wäldern vor. Ziel ist, Österreichs Bäume und Wälder zu erhalten. Ein unnötiges Zurückschneiden oder Fällen von Bäumen soll verhindert werden.

Die Evaluierung betrifft einerseits das Forstrecht, das in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus fällt. Andererseits sind Fragen des Zivilrechts betroffen, wofür das Bundesministerium für Justiz zuständig ist.

Das Justizministerium pflegt deshalb seit längerem Kontakt zur Plattform Österreichische Baumkonvention und wirkt an deren Symposienreihe „Baumsicherung“ mit. Dabei kommen Fachleute und Interessenvertreter*innen zusammen, um neue Standards auszuarbeiten und die Sorgfaltsanforderungen zu präzisieren. Zahlreiche Fachmeinungen und Vorschläge wurden bereits in die Diskussion eingebracht.

Zu einem Gedankenaustausch zwischen Petitent*innen und Vertreter*innen des Justizministeriums kam es auch am 22. Oktober 2020. Besprochen wurde etwa, durch welche Maßnahmen unbegründete Haftungsängste beseitigt oder vermindert werden können. Justizministerin Zadić betonte dabei, dass nicht nur gesetzliche Änderungen erforderlich sind: „Es braucht jedenfalls auch konkretere Handlungsanleitungen für die involvierten Personen über gesetzliche Regelungen hinaus“, so die Ressortchefin. „Dieses Thema liegt mir besonders am Herzen“.

Das Bundesministerium für Justiz erstellte bereits einen Entwurf, mit dem eine eigenständige Regelung über die schadenersatzrechtliche Haftung des Baumhalters im ABGB geschaffen werden soll. Dieser Entwurf wird nun eingehend in der eigens dafür eingerichteten Arbeitsgruppe beraten.

Link
Plattform Österreichische Baumkonvention

Petitent*innen und Vertreter*innen im Gespräch mit Justizministerin Zadić
Petitent*innen und Vertreter*innen im Gespräch mit Justizministerin Alma Zadić. Foto (c) BKA / Dunker